Warum das Thema „Alkoholverstoß“ so brisant ist
Ein vermeintlich harmloser Abend mit Freunden oder ein Glas Bier nach Feierabend kann schnell in einem Alkoholverstoß (umgangssprachlich oft als „Fahren unter Alkoholeinfluss“ bezeichnet) münden. Bereits niedrige Promillewerte sind in Deutschland relevant und ziehen teils erhebliche Konsequenzen nach sich.
Unsere Kanzlei in Frankfurt am Main berät Mandanten bundesweit, wenn es um einen Verstoß gegen die Promillegrenzen geht. Ein falscher Schritt kann hohe Geldbußen, Punkte in Flensburg, Fahrverbot oder sogar den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben.
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1. Alkoholverstoß: Wichtige Grenzwerte und Konsequenzen
In Deutschland werden Promillegrenzen durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) und das Strafgesetzbuch (StGB) klar definiert. Die Einteilung verläuft vor allem nach der Höhe des festgestellten Blutalkoholwertes und eventuellen Ausfallerscheinungen.
0,0 Promille
• Gilt für Fahranfänger in der Probezeit und für Personen unter 21 Jahren.
• Schon geringste Werte haben Geldbuße, Probezeitverlängerung und Punkte zur Folge.
0,3 Promille (Relative Fahruntüchtigkeit)
• Bereits ab diesem Wert liegt eine Straftat vor, sofern alkoholtypische Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien oder verzögerte Reaktionen nachweisbar sind.
0,5 Promille (Ordnungswidrigkeit)
• Liegt der Blutalkoholwert zwischen 0,5 und 1,09 Promille, ohne dass jemand auffällig fährt, gilt dies als Ordnungswidrigkeit.
• Sanktionen: Bußgeld, Punkte in Flensburg, Fahrverbot.
1,1 Promille (Absolute Fahruntüchtigkeit)
• Ab 1,1 Promille ist das Fahren unter Alkoholeinfluss grundsätzlich eine Straftat, auch ohne sichtbare Ausfallerscheinungen.
• Typische Folgen: Geld- oder Freiheitsstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis, 3 Punkte.
1,6 Promille (MPU-Grenze)
• Ab diesem Wert verlangen die Behörden in der Regel eine Medizinisch- Psychologische Untersuchung (MPU), bevor der Führerschein zurückgegeben wird.
2. Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ob ein Alkoholverstoß „nur“ eine Ordnungswidrigkeit oder bereits eine Straftat darstellt, hängt vor allem vom Promillewert und dem Auftreten von Fahrfehlern ab.
Ordnungswidrigkeit
• Typischer Bereich: 0,5–1,09 Promille ohne Ausfallerscheinungen.
• Mögliche Folgen: Bußgeld (ab 500 Euro beim ersten Verstoß), 2 Punkte in Flensburg,
Fahrverbot.
Straftat
• Ab 1,1 Promille oder schon ab 0,3 Promille bei eindeutig alkoholbedingtem Fehlverhalten im Straßenverkehr.
• Mögliche Folgen: Geld- oder Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug (mindestens 6 Monate Sperrfrist), 3 Punkte und ggf. Anordnung einer MPU.
Wer beruflich auf den Führerschein angewiesen ist, sollte sich frühzeitig anwaltlich beraten lassen, um existenzbedrohende Folgen zu vermeiden.
3. Muss ein Glas Wein schon zu Konsequenzen führen?
Bereits ein Glas Wein oder Bier kann für einige Personen ausreichen, um die 0,5-Promille- Grenze zu erreichen und so eine Ordnungswidrigkeit zu begehen. Individuelle Faktoren wie Körpergewicht, Stoffwechsel und Trinkgewohnheiten spielen hier eine wesentliche Rolle.
Besonders tückisch ist Restalkohol am nächsten Morgen, etwa nach einer langen Feier. Wer sich unsicher ist, setzt sich einem hohen Risiko aus: Eine Polizeikontrolle in Frankfurt am Main oder andernorts kann rasch zu Bußgeldern oder sogar strafrechtlichen Folgen führen.
Anwaltstipp:
„Suchen Sie rechtzeitig anwaltlichen Rat, um die Strafen möglicherweise zu reduzieren. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen helfen, die Beweislage zu überprüfen und mögliche Fehler bei der Messung oder Dokumentation des Verstoßes aufzudecken, was zu einer Milderung oder gar Einstellung des Verfahrens führen kann.“
Uwe Lenhart, Deutschlands bekanntester Anwalt für Verkehrsrecht
4. Vorgehensweise bei einem Alkoholverstoß: Ermittlung und Verfahren
1. Atemalkoholtest: Wird häufig bei Verkehrskontrollen eingesetzt. Niemand ist verpflichtet, den Test zu machen; verweigert man ihn jedoch, kann eine Blutentnahme angeordnet werden.
2. Blutentnahme: Erfolgt durch einen Arzt. Der hier ermittelte Wert ist in der Regel gerichtlich verwertbar.
3. Protokollierung: Auffälligkeiten wie lallende Sprache oder unsicheres Auftreten werden notiert. Bereits ab 0,3 Promille können diese Hinweise zu einer Straftat führen.
4. Bußgeld- oder Strafverfahren: Zwischen 0,5 und 1,09 Promille liegt meist ein Bußgeldverfahren vor. Ab 1,1 Promille oder bei gefährlicher Fahrweise droht eine Strafanzeige.
5. Mitteilung an die Führerscheinstelle: Diese prüft, ob eine MPU angeordnet wird oder ein längerer Entzug der Fahrerlaubnis in Betracht kommt.
5. MPU bei hohem Promillewert: Was ist zu beachten?
Ab 1,6 Promille muss in Deutschland in der Regel eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) absolviert werden. Ziel ist die Klärung, ob der Betroffene zukünftig auf Alkohol im Straßenverkehr verzichten kann.
Typische Inhalte:
• Medizinische Tests: Blutwerte, Haaranalysen, Abstinenznachweise.
• Leistungstests: Reaktion, Konzentration, Belastbarkeit.
• Psychologisches Gespräch: Prüfung, inwieweit der Fahrer sein Verhalten reflektiert
und Änderungen eingeleitet hat.
Eine gute Vorbereitung, etwa durch Verkehrstherapien oder spezielle Kurse, steigert die Erfolgsquote erheblich.
6. Verteidigungsansätze bei Alkoholfahrten
Ein Alkoholverstoß bedeutet nicht zwangsläufig, dass alle Sanktionen in vollem Umfang greifen. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann prüfen, ob:
• Verfahrensfehler (z. B. unzulässige Blutentnahme) vorliegen.
• Beweise (z. B. Zeugen, Messgeräte, Protokoll) angezweifelt werden können.
• Härtefälle vorliegen, die ein milderes Urteil rechtfertigen (z. B. Existenzbedrohung für Berufsfahrer).
• Zweifel an der Höhe des Promillewerts bestehen, wenn Messzeitpunkt und Tatzeit auseinanderfallen (Restalkohol, Verzögerungen).
Gerade im Grenzbereich zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat lohnt sich eine genaue Überprüfung, um möglicherweise eine mildere Einstufung zu erreichen.
„Wer handelt, statt zu resignieren, kann die Auswirkungen eines Alkoholverstoßes deutlich abmildern.“
7. Häufige Fragen (FAQ) zum Alkoholverstoß
1. Wie lange bleibt der Führerschein weg, wenn eine Straftat vorliegt?
Die Sperrfrist beginnt bei 6 Monaten und kann mehrere Jahre dauern, abhängig vom Promillewert und früheren Verkehrsdelikten.
2. Ist das Verweigern des Atemtests legal?
Ja, niemand muss sich selbst belasten. Allerdings wird dann häufig eine Blutentnahme angeordnet, die vor Gericht als noch aussagekräftiger gilt.
3. Gibt es bei jedem Alkoholverstoß Punkte in Flensburg?
Ja, ab 0,5 Promille (Ordnungswidrigkeit) gibt es 2 Punkte, bei einer Straftat (etwa 1,1 Promille) 3 Punkte. In der Probezeit drohen weitere Maßnahmen.
4. Muss man schon bei 1,1 Promille zur MPU?
Ab 1,6 Promille ist eine MPU fast immer Pflicht. Zwischen 1,1 und 1,59 Promille kann sie angeordnet werden, wenn etwa ein Unfall oder eine Wiederholungstat vorliegt.
5. Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Ein Einspruch kann Sinn ergeben, wenn es Hinweise auf Messfehler oder besondere Härtefälle (z. B. berufliche Abhängigkeit vom Führerschein) gibt.
8. Warum ein spezialisierter Anwalt entscheidend sein kann
Viele Betroffene glauben, keine Handlungsspielräume zu haben, sobald Alkohol am Steuer nachgewiesen wurde. Doch ein spezialisierter Verkehrsrechtsanwalt kann:
• Verfahrensfehler aufdecken (z. B. fehlender richterlicher Beschluss zur Blutentnahme).
• Mildernde Umstände geltend machen (keine Vorstrafen, glaubhaftes Einmalvergehen, Nachweis von Verhaltensänderungen).
• Verhandlungsergebnisse erzielen, die eine Strafe mindern oder ein Fahrverbot verkürzen.
Unsere Kanzlei in Frankfurt am Main vertritt Mandanten bundesweit bei Trunkenheitsfahrten und anderen alkoholbedingten Verkehrsdelikten. Eine fundierte Verteidigung kann den Unterschied zwischen einer längeren Sperrfrist und einer milderen Sanktion ausmachen.
Alkoholverstoß rechtzeitig angehen
Ein Alkoholverstoß ist keine Lappalie. Bereits niedrige Promillegrenzen in Deutschland führen zu empfindlichen Strafen. Wer beruflich oder privat aufs Auto angewiesen ist, sollte schnell reagieren:
• Frühzeitige Beratung: Unverbindliches Erstgespräch mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht klärt die Chancen und Risiken.
• Einspruchsfristen beachten: Bußgeldbescheide müssen in der Regel binnen 14 Tagen angefochten werden.
• Vorbereitung auf MPU: Bei hohen Werten oder Wiederholungstaten können Abstinenznachweise und Kurse entscheidend sein.
Wer handelt, statt zu resignieren, kann die Auswirkungen eines Alkoholverstoßes deutlich abmildern.
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung, damit wir Ihre Situation gemeinsam besprechen und die besten Verteidigungsstrategien prüfen können.