Promillegrenzen und drohende Folgen – wie viel ist zu viel?

Ein gemütlicher Abend in Frankfurt, zwei Gläser Wein später fühlt man sich noch fit – doch bereits ab bestimmten Werten drohen empfindliche Konsequenzen. Welche Promillegrenzen im Verkehrsrecht relevant sind, wann aus einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat werden kann und welche fahrerlaubnisrechtlichen Folgen drohen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Inhalt kurz zusammengefasst

  1. Subjektives Wohlbefinden ist kein verlässlicher Maßstab – Alkohol beeinträchtigt die Fahrtüchtigkeit oft früher, als Betroffene es selbst wahrnehmen.
  2. Praktisch besonders relevant sind die Schwellen 0,0 (Fahranfänger), ca. 0,3 (relative Fahruntüchtigkeit), 0,5 (OWi), 1,1 (absolute Fahruntüchtigkeit bei Kfz) und 1,6 Promille (regelmäßig MPU).
  3. Die Rechtsfolgen reichen von Bußgeld, Punkten und Fahrverbot bis zu Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis und Sperrfrist.
  4. In Frankfurt am Main finden Alkoholkontrollen erfahrungsgemäß besonders in Ausgehvierteln und im Umfeld größerer Veranstaltungen statt.
  5. Für E-Scooter gelten grundsätzlich die Maßstäbe für Kraftfahrzeuge; bei Fahrrädern gelten Besonderheiten.

Inhaltsverzeichnis

Die wichtigsten Promillegrenzen

1

0,0 Promille – Fahranfänger und unter 21

In der Probezeit und vor Vollendung des 21. Lebensjahres gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer nach § 24c StVG. Ziel ist ein klarer präventiver Ansatz: Alkohol und Fahren sollen von Anfang an strikt getrennt werden.

Bei einem Verstoß drohen regelmäßig Bußgeld und Punkte; in der Probezeit kommen zusätzlich probezeitrechtliche Maßnahmen (z. B. Verlängerung der Probezeit und Aufbauseminar) hinzu.

Hinweis

Das Alkoholverbot gilt auch für Personen über 21 Jahre, solange sie sich noch in der Probezeit befinden (z. B. bei spätem Führerscheinerwerb).

2

Ab ca. 0,3 Promille – relative Fahruntüchtigkeit

Liegt ein Alkoholwert in diesem Bereich vor und treten zusätzlich alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzu (z. B. Fahrfehler, unsicheres Verhalten oder ein Unfall), kann eine Strafbarkeit wegen § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) in Betracht kommen. Bei konkreter Gefährdung anderer kann zusätzlich § 315c StGB relevant werden.

Entscheidend ist immer die Gesamtschau: Messwert, Fahrverhalten, Beobachtungen, Unfallkonstellation und Beweislage.

Merke

Die „0,3“ ist keine starre gesetzliche Grenze, sondern ein in der Rechtsprechung genutzter Orientierungswert. Maßgeblich sind die konkreten Umstände des Einzelfalls.

3

0,5 Promille – Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG

Ab 0,5 Promille BAK (bzw. 0,25 mg/l AAK) liegt ohne weiteres eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG vor – unabhängig davon, ob bereits Fahrfehler beobachtet wurden.

Typische Sanktionen (je nach Vorbelastung):

  • Erstverstoß: Bußgeld, Punkte und Fahrverbot
  • Zweitverstoß: deutlich erhöhtes Bußgeld, Punkte, längeres Fahrverbot
  • Drittverstoß: nochmals erhöhtes Bußgeld, Punkte, längeres Fahrverbot

Kommen bei 0,5–1,09 Promille Ausfallerscheinungen oder ein Unfall hinzu, kann neben dem Bußgeldvorwurf zusätzlich eine Straftat im Raum stehen.

Achtung

Ein Fahrverbot ist strikt zu beachten. Wer trotz Fahrverbots fährt, riskiert einen zusätzlichen strafrechtlichen Vorwurf (u. a. nach § 21 StVG).

4

1,1 Promille – absolute Fahruntüchtigkeit bei Kraftfahrzeugen

Ab 1,1 Promille wird bei Kraftfahrzeugen grundsätzlich von absoluter Fahruntüchtigkeit ausgegangen. Für die Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB ist dann regelmäßig kein zusätzlicher Fahrfehler mehr erforderlich.

Typische Folgen:

  • Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr
  • häufig Geldstrafe, in schwereren Fällen Freiheitsstrafe
  • Entziehung der Fahrerlaubnis und Sperrfrist
  • mögliche Einträge mit langfristigen Folgen (z. B. im Fahreignungsregister)
Achtung

Auch bei unauffälligem Fahrverhalten kann der Wert allein für den strafrechtlichen Vorwurf ausreichen.

5

1,6 Promille – MPU-Schwelle und fahrerlaubnisrechtliche Risiken

Ab 1,6 Promille ordnet die Fahrerlaubnisbehörde regelmäßig eine MPU an, insbesondere auf Grundlage von § 13 FeV. Dieser Wert ist praktisch besonders relevant – auch für Radfahrer.

Die strafrechtliche Verurteilung ist dann oft nur ein Teil des Problems. In der Praxis belasten Betroffene häufig die fahrerlaubnisrechtlichen Folgen am stärksten: MPU, längere Wartezeiten und Hürden bei der Neuerteilung.

Praxis-Tipp

Notieren Sie nach einer Kontrolle möglichst frühzeitig: Trinkbeginn, Trinkende, Art/Menge der Getränke, Kontrollzeitpunkt und Zeitpunkt einer Blutentnahme. Diese Angaben können für die Verteidigung und Rückrechnung wichtig sein.

Folgen im Überblick

Je nach Promillewert und Begleitumständen drohen sehr unterschiedliche Konsequenzen: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot, Strafverfahren, Geld- oder Freiheitsstrafe sowie fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen (Entziehung, Sperrfrist, MPU).

Besonders wichtig ist die Abgrenzung zwischen bloßer Ordnungswidrigkeit und Straftat. Diese hängt nicht nur vom Wert ab, sondern auch von Ausfallerscheinungen, Fahrfehlern, Unfällen und der konkreten Beweislage.

Einflussfaktoren und Rückrechnung

Zwischen Fahrt und Blutentnahme vergeht oft Zeit. Deshalb spielt die Rückrechnung auf den Fahrtzeitpunkt eine wichtige Rolle. Diese Rückrechnung ist keine exakte Mathematik, sondern eine Schätzung auf Basis anerkannter Erfahrungswerte.

Angriffs- und Prüfungsansätze können sich u. a. ergeben bei Resorptionsfragen (Alkohol war zur Fahrtzeit noch nicht vollständig aufgenommen), Dokumentationsmängeln oder der zeitlichen Einordnung einzelner Trinkmengen.

In vielen Fällen ist ohne Akteneinsicht keine belastbare Einschätzung möglich – insbesondere dann, wenn Messungen, Protokolle oder Blutentnahmeabläufe überprüft werden müssen.

Unterschiede nach Fahrzeugart

6

Kraftfahrzeuge (Pkw, Motorrad, Lkw)

Für Kraftfahrzeuge gilt die 0,5-Promille-Grenze als Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG. Die absolute Fahruntüchtigkeit wird bei 1,1 Promille angenommen.

7

E-Scooter, Fahrrad und Pedelec

E-Scooter werden rechtlich grundsätzlich wie Kraftfahrzeuge behandelt. Daher gelten in der Praxis die gleichen Maßstäbe wie beim Pkw.

Bei Fahrrädern und Pedelecs (bis 25 km/h) gelten Besonderheiten. Die absolute Fahruntüchtigkeit wird hier bei 1,6 Promille angenommen. Unabhängig davon kann bereits unterhalb dieser Schwelle bei Ausfallerscheinungen ein strafrechtlicher Vorwurf im Raum stehen.

Außerdem kann auch ein Fahrradfall Auswirkungen auf die Kfz-Fahrerlaubnis haben – insbesondere im Zusammenhang mit einer MPU und der Neuerteilung der Fahrerlaubnis.

Beispiel aus der Praxis

Nach einem Abend in Alt-Sachsenhausen gerät ein Fahrer in eine Routinekontrolle. Ein erster Alkoholtest weist einen erhöhten Wert aus, anschließend erfolgt eine beweissichere Messung. Ohne feststellbare Fahrfehler steht am Ende trotzdem ein erheblicher Bußgeldvorwurf mit Punkten und Fahrverbot im Raum.

Für die Verteidigung ist dann entscheidend: Wurden Wartezeiten eingehalten? Ist die Messung ordnungsgemäß dokumentiert? War das Gerät geeicht? Ohne Akteneinsicht lassen sich diese Fragen regelmäßig nicht seriös beantworten.

Was Sie nach einer Kontrolle tun sollten, finden Sie ergänzend in unserem Videoratgeber: Post von der Polizei – ab wann brauche ich einen Anwalt?

Häufige Fragen (FAQ)

Kann es bei ca. 0,3 Promille wirklich zu einer Strafe kommen?

Ja. Unterhalb von 0,5 Promille kann eine Strafbarkeit in Betracht kommen, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzutreten (z. B. Fahrfehler, Unfall, unsichere Fahrweise). Entscheidend ist dann die Gesamtschau des Einzelfalls.

Gelten die Promillegrenzen auch für E-Scooter?

Grundsätzlich ja. E-Scooter werden im Verkehrsrecht in der Regel wie Kraftfahrzeuge behandelt. Deshalb gelten die bekannten Maßstäbe (u. a. 0,5 Promille als OWi-Grenze und 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit).

Was ist, wenn ich keine Fahrfehler mache, aber bei 1,1 Promille liege?

Bei Kraftfahrzeugen kann ab 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit angenommen werden. Das bedeutet: Auch ohne sichtbare Fahrfehler kann ein strafrechtlicher Vorwurf nach § 316 StGB bestehen.

Muss ich bei einer Kontrolle Angaben zur Trinkmenge machen?

Sie sollten sehr vorsichtig mit spontanen Angaben sein. Unbedachte Aussagen zur Trinkmenge, Trinkzeit oder zu vermeintlichen „letzten Gläsern“ können später gegen Sie verwendet werden. In vielen Situationen ist es sinnvoll, zunächst keine Angaben zur Sache zu machen und anwaltlichen Rat einzuholen.

Wann wird eine MPU relevant?

Die MPU wird besonders häufig ab 1,6 Promille relevant. Je nach Einzelfall können aber auch andere Konstellationen (z. B. wiederholte Auffälligkeiten) fahrerlaubnisrechtlich problematisch werden.

Welche Rolle spielt die Versicherung bei Alkoholfahrten?

Neben Bußgeld oder Strafe können auch versicherungsrechtliche Folgen drohen, etwa Regressforderungen oder Leistungskürzungen. Das hängt stark vom Einzelfall und den Vertragsbedingungen ab.

Gilt die 0,0-Promille-Grenze nur für Fahranfänger?

Sie gilt für Fahranfänger in der Probezeit und zusätzlich für Fahrer unter 21 Jahren. Diese Gruppen überschneiden sich häufig, aber nicht immer.

Wie wird der Promillewert überhaupt ermittelt?

In Betracht kommen Atemalkoholmessungen und Blutuntersuchungen. Welche Messung im Verfahren maßgeblich ist und wie belastbar sie ist, hängt u. a. von der Dokumentation und der ordnungsgemäßen Durchführung ab.

Was passiert bei einem Erstverstoß mit 0,5 bis 1,09 Promille ohne Ausfallerscheinungen?

Regelmäßig handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG mit Bußgeld, Punkten und Fahrverbot. Kommen allerdings besondere Umstände hinzu, kann die rechtliche Bewertung anders ausfallen.

Frankfurt am Main: Kontrollschwerpunkte und Besonderheiten

In Frankfurt am Main finden Alkoholkontrollen erfahrungsgemäß regelmäßig statt. Kontrollschwerpunkte liegen häufig in und um Ausgehviertel (z. B. Sachsenhausen / Alt-Sachsenhausen), im Nordend, im Bahnhofsviertel sowie im Umfeld größerer Veranstaltungen.

Gerade an Wochenenden, Feiertagen und bei Veranstaltungsverkehr steigt die Kontrolldichte oft spürbar. Für Betroffene ist wichtig, frühzeitig zu klären, welche Messung durchgeführt wurde und welche Unterlagen vorliegen.

Vorwurf erhalten? Wir prüfen Ihren Fall.

Bei Alkoholvorwürfen im Straßenverkehr kommt es auf Details an. Wir prüfen den Vorwurf, sichern die relevanten Unterlagen und entwickeln eine passende Verteidigungsstrategie – einschließlich der fahrerlaubnisrechtlichen Folgen (Fahrverbot, Entziehung, MPU).

LENHART LEICHTHAMMER Rechtsanwälte

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stand: Februar 2026.