„Einspruch einlegen?“ – Verteidigungsmöglichkeiten und Chancen bei einem Rotlichtverstoß
Rotlichtverstoß – Teil 3
Ein Brief landet im Postfach: Bußgeldbescheid mit Foto, 200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Der Schock sitzt tief, besonders wenn Sie denken: „Ich war doch noch im Gelb- Bereich…“ Oft lohnt sich ein kritischer Blick auf die Beweise. Dieser Teil zeigt, welche Chancen ein Einspruch bietet.
Table Of Content
Voraussetzungen für den Einspruch
1. Form und Frist: Schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung. Ein Anwalt kann hier den genauen Wortlaut formulieren, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen.
2. Begründung: Zwar müssen Sie keine ausführliche Begründung sofort einreichen, aber konkrete Hinweise auf Fehler erhöhen die Chancen.
Typische Argumente bei Rotlichtverstößen
• Technische Mängel: Induktionsschleife fehlerhaft, fehlende Eichung (siehe Teil 2).
• Fotobeweis unklar: Mehrere Fahrzeuge, Kennzeichen unscharf, unplausible Zeitangaben.
• Außergewöhnliche Umstände: Notfälle, plötzlicher Bremsdefekt oder unbemerkte technische Panne.
Prozess des Einspruchs
1. Widerspruch einlegen: Fristgerecht an die Bußgeldstelle.
2. Überprüfung: Die Behörde kann den Bescheid zurückziehen oder ans Amtsgericht
abgeben.
3. Gerichtsverhandlung: Richter beurteilt die Beweise. Zeugen (z. B. Polizeibeamte)
oder Sachverständige werden geladen.
4. Ergebnis: Bestätigung, Änderung oder Einstellung des Verfahrens.
Praxisfall: Rettende Akteneinsicht
Herr P. aus Frankfurt legte Einspruch ein, weil er sicher war, die Ampel habe noch Gelb gezeigt. Sein Anwalt fand in den Unterlagen, dass die Rotphase laut Protokoll erst 0,98 Sekunden vor Überfahren begann. Diese Zeit unterschritt die 1-Sekunden-Grenze – das Verfahren wurde von „qualifiziert“ auf „einfach“ herabgestuft, was Geld und Fahrverbot reduzierte.
Erfolgsaussichten und Nutzen
Ein Einspruch ist besonders ratsam, wenn:
• Der Führerschein beruflich essenziell ist und ein Fahrverbot existenzbedrohend sein könnte.
• Konkrete Hinweise auf Messfehler vorliegen.
• Sie in der Probezeit sind und eine Verlängerung befürchten.
FAQ
1. Kann das Bußgeld nach dem Einspruch steigen?
o Ja, theoretisch. In der Praxis passiert das selten, wenn man plausible Argumente liefert.
2. Was kostet mich ein Einspruch?
o Eventuell Anwalts- und Gerichtskosten. Eine Verkehrsrechtschutzversicherung kann Abhilfe schaffen.
3. Wie lange dauert das Verfahren?
o Von wenigen Wochen bis hin zu mehreren Monaten, je nach Komplexität und Auslastung des Gerichts.
4. Kann ich vor Gericht ohne Anwalt erscheinen?
o Möglich, aber bei komplexen Sachverhalten riskant. Fachanwälte kennen die Feinheiten.
Interne Verlinkung
• Zu genauen Bußgeldhöhen siehe Teil 4
• Wie gefährlich Rotlichtverstöße im Unfallfall sein können, erläutert Teil 5
• Haben Sie Fragen zu Alkohol am Steuer? Dann schauen Sie unsere Trunkenheitsfahrt-Serie (hier Blogreihe „Trunkenheitsfahrt“ verlinken) an.
Ein Einspruch verlangt Sorgfalt und Sachkenntnis. Wer sich in einer Stadt wie Frankfurt bewegt, weiß um die Vielzahl an Ampelblitzern. Falls Sie sich ungerecht behandelt fühlen oder ein Messfehler vermuten, sprechen Sie unsere Kanzlei an. Wir stehen Ihnen zur Seite, prüfen die Beweislage und kämpfen für Ihr gutes Recht.
Ratgeberreihe Rotlichverstoß
Teil 2 „Wie funktioniert Ampelblitztechnik?“
Teil 3 „Einspruch einlegen“
Teil 4 “Wie teuer wird´s wirklich“
Teil 5 „Wenn´s richtig kracht“
Rechtsanwälte
Fachanwälte für Strafrecht
und Verkehrsrecht
Fax 069 ‑ 95 92 99 09