„Wie teuer wird’s wirklich?“ – Punkte, Bußgelder, Fahrverbote bei Rotlichtverstoß im Überblick

Rotlichtverstoß – Teil 4

Eine rote Ampel überfahren – viele halten es für ein kleines Vergehen. Doch der Gesetzgeber sieht das inzwischen anders. Die Sanktionen sind in den letzten Jahren verschärft worden. Besonders in verkehrsreichen Städten wie Frankfurt, die auf Ampeldisziplin angewiesen sind, treffen harte Strafen auf viele unachtsame Fahrer.

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Bußgelder nach Katalog

Einfacher Rotlichtverstoß (<1 Sekunde Rot): ~90–100 Euro, 1 Punkt, Fahrverbot in Ausnahmefällen (z. B. Gefährdung).

Qualifizierter Verstoß (>1 Sekunde Rot): Ab 200 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.

Unfall oder Gefährdung: Ab 320 Euro, 2 Punkte, 1–3 Monate Fahrverbot, ggf. strafrechtliche Relevanz bei Personenschaden.

Punktesystem und Führerscheinrisiko

1. 1 Punkt: Beim einfachen Rotlichtverstoß.
2. 2 Punkte: Qualifizierter Verstoß.
3. 8 Punkte: Entzug der Fahrerlaubnis.
Wiederholungstäter, die vielleicht mehrmals in kurzer Zeit geblitzt werden, sollten gut auf ihr Punktekonto achten.

Fahrverbot vs. Fahrerlaubnisentzug

Fahrverbot: Zeitlich befristet (1–3 Monate). Nach Ablauf erhalten Sie den Führerschein zurück. Welche Restsfolgen das Fahren trotz Fahrverbots auf Sie zukommen, lesen Sie hier.
Entzug: Bei hohen Punkten oder schweren Verstößen droht der komplette Entzug. Um die Fahrerlaubnis neu zu erlangen, kann eine MPU anstehen.

Praxisbeispiel

Frau W. aus Frankfurt wurde zweimal innerhalb weniger Monate wegen eines Rotlichtverstoßes erfasst (jeweils qualifiziert). Im ersten Fall bezahlte sie 200 Euro und war einen Monat ohne Führerschein unterwegs. Beim zweiten Mal erhöhte die Behörde die Strafe auf 320 Euro, 2 Punkte und ein zweimonatiges Fahrverbot. Zusätzlich drohte eine engmaschige Beobachtung, weil sie als „Wiederholungstäterin“ galt.

Zusätzliche Kosten und Effekte

Verwaltungsgebühren: Auf die Bußgelder kommen häufig weitere Kosten (z. B. für den Anhörungsbogen, Zustellung).
Eventuelle Abschleppkosten: Wenn ein Fahrzeug nach einem Unfall nicht mehr bewegt werden kann.
Versicherungsfolgen: Manche Versicherungen werten Rotlichtverstöße als erhöhte Risikofaktoren.

FAQ

1. Wann droht ein Fahrverbot beim ersten Verstoß?
o Bei einem qualifizierten Verstoß (Ampel länger als 1 Sekunde rot).

2. Kann ich das Fahrverbot umgehen?
o In absoluten Ausnahmefällen kann ein Gericht stattdessen ein höheres Bußgeld verhängen, wenn berufliche Existenzgefährdung nachgewiesen wird.

3. Wirkt sich ein Rotlichtverstoß auf die Probezeit aus?
o Ja, er gilt als A-Verstoß. Das bedeutet Verlängerung der Probezeit und Aufbauseminar.

4. Lässt sich der Zeitpunkt des Fahrverbots verschieben?
o Bei einem Erstfahrverbot oft binnen 4 Monaten frei wählbar, sofern die Tat als Ordnungswidrigkeit (nicht Straftat) eingestuft wird.

Insbesondere in Frankfurt

Weil Frankfurt eine hohe Ampeldichte hat, steigt statistisch die Chance, dass man mal geblitzt wird. Viele große Knotenpunkte (z. B. an der Miquelallee oder am Lokalbahnhof) sind mit modernen Anlagen versehen. Einmal Rotlicht übersehen, und schon kann das Punktekonto wachsen.

Rotlichtverstöße sind längst kein Kavaliersdelikt mehr. Auch wenn die Bußgelder teils moderat erscheinen, kann ein Fahrverbot oder wiederholte Verstöße schnell in den Führerscheinentzug münden. Wer sich mit einem hohen Bescheid konfrontiert sieht oder um seinen Job bangt, sollte unsere Kanzlei kontaktieren – wir prüfen Einspruchsoptionen und versuchen, das Fahrverbot abzuwenden.

Ratgeberreihe Rotlichverstoß

Teil 1 „Noch schnell rüber“

Teil 2 „Wie funktioniert Ampelblitztechnik?“

Teil 3 „Einspruch einlegen“

Teil 4 “Wie teuer wird´s wirklich“

Teil 5 „Wenn´s richtig kracht“

Fragen zu Rotlichtverstoß beantworten Rechtsanwälte Lenhart und Leichthammer

Rechtsanwälte
Fachanwälte für Strafrecht
und Verkehrsrecht


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