Schriftliche Verwarnung nach dem Punktsystem
Wer Post von der Fahrerlaubnisbehörde erhält, ist oft erst einmal verunsichert. Im Brief steht, dass bereits mehrere Punkte im Fahreignungsregister eingetragen sind und deshalb eine Verwarnung ausgesprochen wird. Vielleicht erinnern Sie sich an ein paar Ordnungswidrigkeiten, doch die Summe überrascht. Spätestens jetzt stellt sich die Frage, was die schriftliche Verwarnung konkret bedeutet, welche Folgen drohen und wie Sie taktisch klug reagieren. Dieser Beitrag führt Sie Schritt für Schritt durch die Materie, erklärt die Stufen im Punktsystem, räumt typische Missverständnisse aus und zeigt, wie Sie Fehler prüfen, Fristen wahren und künftige Risiken minimieren. Ziel ist, die Lage ruhig zu ordnen und die richtigen Entscheidungen zu treffen, damit es nicht zur Entziehung der Fahrerlaubnis kommt.
Was die schriftliche Verwarnung im Fahreignungssystem wirklich bedeutet
Die Verwarnung ist eine Maßnahme der Fahrerlaubnisbehörde im Rahmen des Fahreignungssystems und markiert die Stufe vor der Entziehung. Sie greift, wenn 6 oder 7 Punkte erreicht sind; zuvor liegt die Ermahnung bei 4 bis 5 Punkten, ab 8 Punkten gilt der Betroffene als ungeeignet und die Fahrerlaubnis ist zu entziehen. Diese Stufen sind gesetzlich vorgegeben und werden so auch vom Kraftfahrt-Bundesamt dargestellt.
Wichtig ist die Abgrenzung zum Verwarnungsgeld bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten, das nichts mit der hier behandelten verwaltungsrechtlichen Verwarnung zu tun hat. Während das Verwarnungsgeld eine kleine Sanktion der Verfolgungsbehörde ist, knüpft die schriftliche Verwarnung an den im Fahreignungsregister geführten, rechtskräftig festgestellten Punktestand an. Sie ist damit ein deutliches Warnsignal: Jeder weitere Punkt kann unmittelbar zur Entziehung führen.
Auslöser und Ablauf vom Punkt bis zum Behördenbrief
Bis zur Verwarnung durchlaufen die Punkte mehrere Stationen: Nach einer Zuwiderhandlung ergeht ein Bußgeldbescheid oder ein Urteil. Erst wenn diese Entscheidung rechtskräftig ist, wird im Fahreignungsregister eingetragen. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft in regelmäßigen Abständen den Punktestand und ordnet ihn rechtlich ein. Erreicht die Summe 6 oder 7, fertigt sie das Verwarnschreiben und versendet es an die hinterlegte Anschrift. In der Praxis sind mehrere Verfahren oft zeitversetzt rechtskräftig, weshalb man den Überblick verliert. Sinnvoll ist daher eine aktuelle Auskunft aus dem Register, um die Chronologie der Taten, Bestandskraftdaten und etwaige Tilgungen exakt zu prüfen. Maßgeblich für das Ergreifen der Maßnahmen ist grundsätzlich der Punktestand zum Zeitpunkt der letzten maßnahmeauslösenden Tat; zugleich spielen Tilgungen und das Kenntnisniveau der Behörde eine Rolle.
1 bis 3 Punkte: Vormerkung.
4 bis 5 Punkte: Ermahnung, Hinweis auf freiwilliges Fahreignungsseminar.
6 bis 7 Punkte: Verwarnung.
Ab 8 Punkten: Entziehung der Fahrerlaubnis (gebundene Entscheidung).
Fristen, Rechte und sinnvolle Reaktion auf die Verwarnung
Die schriftliche Verwarnung ist rechtlich relevant, aber sie ist nach verbreiteter Rechtsprechung regelmäßig kein anfechtbarer Verwaltungsakt; Gleiches gilt bereits sicher für die vorgelagerte Ermahnung. Ein formeller Widerspruch gegen die Verwarnung führt daher in der Praxis selten zum Ziel. Zielführend ist stattdessen: Den zugrunde gelegten Punktestand anhand der KBA-Auskunft prüfen, Tilgungen und Überliegefrist sauber einordnen, offensichtliche Fehler der Eintragungen korrigieren lassen und die Entwicklung eng beobachten. Etwaige Rechtsfehler werden typischerweise erst im Rahmen eines späteren Entziehungsbescheids effektiv überprüft.
Nach dieser Bestandsaufnahme gilt: Wer 6 oder 7 Punkte hat, sollte vorübergehend besonders defensiv fahren, denn jede weitere Eintragung kann die 8-Punkte-Schwelle auslösen. Beruflich viel Fahrende sollten Routen, Pufferzeiten und bekannte Gefahrenstellen überdenken, Assistenzsysteme bewusst nutzen und interne Vorgaben konsequent einhalten. So wird die Verwarnung vom bloßen „Warnhinweis“ zum Wendepunkt.
Fahreignungsseminar: Reduktion nur bis 5 Punkte – und nur einmal in 5 Jahren
Ein häufiges Missverständnis lautet, man könne auch nach der Verwarnung noch einen Punkt durch ein Fahreignungsseminar (FES) abbauen. Das ist falsch: Der gesetzliche Punkteabbau um 1 Punkt ist nur möglich, wenn der Punktestand höchstens 5 beträgt – und er ist nur einmal in fünf Jahren zulässig. Wer bereits 6 oder 7 Punkte hat, profitiert rechtlich nicht mehr von einer Reduktion. Gleichwohl kann das Seminar individuell sinnvoll sein, weil es Risikobewusstsein und Fahrpraxis verbessert und so künftige Verstöße verhindert.
Tilgungsfristen und Überliegefrist: So verschwinden Punkte wieder
Punkte bleiben nicht ewig bestehen. Eintragungen tilgen nach festen Fristen: 2,5 Jahre (bei 1-Punkt-Verstößen), 5 Jahre (bei 2 Punkten) und 10 Jahre (bei 3 Punkten). Nach jeder Tilgung läuft zusätzlich eine Überliegefrist von 1 Jahr: In dieser Zeit sind die Daten in Auskünften noch sichtbar, dürfen aber für Maßnahmen wie Ermahnung, Verwarnung oder Entziehung nicht mehr herangezogen werden. Entscheidend: Fristen laufen tatbezogen und unabhängig voneinander; neue Eintragungen verlängern ältere Fristen nicht. Wer seine Lage korrekt einschätzen will, ordnet deshalb jede Tat einer Fristkategorie zu und notiert das jeweilige Tilgungsende.
Tilgungsuhr startet mit Rechtskraft, nicht mit dem Tatdatum.
Fristen laufen parallel pro Tat, keine Verlängerung durch neue Verstöße.
Überliegefrist: sichtbar in Auskünften, aber nicht mehr stufenrelevant.
Wenn die Verwarnung fehlerhaft wirkt: Wo man rechtlich ansetzt
Nicht jedes Behördenschreiben ist unantastbar, aber der erfolgreiche Hebel liegt meist nicht im isolierten Angriff der Verwarnung. Prüfen Sie zunächst, ob einzelne Eintragungen falsch oder bereits getilgt sind und ob der maßgebliche Kenntnisstand der Behörde korrekt berücksichtigt wurde. Die Rechtsprechung betont, dass für Maßnahmen nach dem Stufensystem der damalige Behördenkenntnisstand entscheidend ist; das verhindert sowohl unzulässige „Rückrechnungen“ als auch die Verwertung bereits gelöschter Punkte. Korrigieren Sie deshalb Registerdaten und Entscheidungsketten, damit spätere Stufen – insbesondere eine Entziehung – auf belastbarer Tatsachengrundlage stehen.
Risiken und Chancen: So verhindern Sie die Entziehung der Fahrerlaubnis
Die größte Gefahr im Stadium der Verwarnung ist das Unterschätzen der Lage. Wer den Brief als Formalie abtut, riskiert, binnen weniger Monate unachtsam den achten Punkt zu erreichen. Umgekehrt zeigt die Praxis, dass Mandanten mit klarer Strategie und disziplinierter Fahrweise stabil bleiben, bis Tilgungen einsetzen. Identifizieren Sie typische Stressoren (Zeitdruck, unbekannte Strecken, Ablenkungen), planen Sie Puffer ein und nutzen Sie Technik bewusst, ohne sich darauf zu verlassen. Dokumentieren Sie zudem Ihren Punktestand regelmäßig, damit Überraschungen ausbleiben. So lassen sich die Monate bis zur nächsten Tilgung sicher überbrücken.
Kühlen Kopf bewahren: Jetzt richtig handeln
Eine schriftliche Verwarnung ist kein Weltuntergang, aber ein unübersehbares Warnsignal. Wer jetzt Unterlagen ordnet, den Punktestand sachlich prüft, Tilgungsfristen beachtet und das tägliche Fahrverhalten konsequent anpasst, kann die kritische Phase sicher überstehen. Rechtlich gilt: Den isolierten Widerspruch gegen die Verwarnung spart man sich in aller Regel – sinnvoller ist die Korrektur der Datengrundlage und, falls nötig, das strukturierte Vorgehen gegen eine spätere Entziehung. Praktisch zählt: neue Punkte vermeiden. Wenn Sie hierzu eine Einschätzung wünschen, stehen wir Ihnen auf ll-anwaelte.de gern persönlich zur Seite.
FAQ
Nein. Das Verwarnungsgeld betrifft leichte Ordnungswidrigkeiten und wird von Polizei oder Bußgeldstelle verhängt. Die schriftliche Verwarnung im Punktsystem ist eine behördliche Maßnahme bei 6 bis 7 Punkten; sie knüpft an den Registerstand an und hat mit dem kleinen Verwarnungsgeld nichts zu tun.
Ein direkter Abbau ist ab 6 Punkten nicht mehr möglich. Das Fahreignungsseminar bringt eine Reduktion nur bis einschließlich 5 Punkte – und nur einmal in fünf Jahren.
Die Verwarnung wird regelmäßig nicht als anfechtbarer Verwaltungsakt behandelt; ein isolierter Widerspruch ist daher meist nicht der richtige Weg. Sinnvoller ist die Fehlerkorrektur an der Datengrundlage und – falls später nötig – der Rechtsbehelf gegen einen Entziehungsbescheid.
Nein. Nach Ablauf der Tilgungsfrist plus Überliegefrist dürfen getilgte Einträge nicht mehr für Maßnahmen verwendet werden; sie können in Auskünften noch erscheinen, sind aber nicht stufenrelevant.
Bei 8 Punkten gilt der Betroffene als ungeeignet; die Fahrerlaubnis ist zu entziehen (gebundene Entscheidung). Daher ist es in dieser Phase entscheidend, jedes weitere Risiko zu vermeiden.
Für das Durchlaufen der Stufen ist maßgeblich, dass die Maßnahme von der Behörde ergriffen wurde; auf den genauen Zugang kommt es nicht immer an. Maßgeblich sind Einzelfall und Kenntnisstand der Behörde.
Begriffe einfach erklärt
Das Punktsystem bewertet Verkehrsverstöße. Für bestimmte Taten gibt es Punkte in Flensburg. Je mehr Punkte, desto strenger die Folgen: Ermahnung, Verwarnung, Entziehung der Fahrerlaubnis.
Auch „Führerscheinstelle“ genannt. Diese Behörde überwacht Ihren Punktestand und ordnet Maßnahmen an – etwa Ermahnung, Verwarnung oder die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Die Datenbank in Flensburg, in der rechtskräftige Entscheidungen mit Punkten gespeichert werden. Grundlage für alle Stufen des Punktsystems.
Kleine Geldbuße für leichte Verstöße (z. B. 10–55 €). In der Regel gibt es dafür keine Punkte. Nicht zu verwechseln mit der schriftlichen Verwarnung bei 6–7 Punkten.
So lange bleiben Eintragungen bestehen, bevor sie gelöscht werden:
1 Punkt → 2,5 Jahre, 2 Punkte → 5 Jahre, 3 Punkte → 10 Jahre.
Die Fristen laufen je Tat getrennt und werden durch neue Verstöße nicht verlängert.
Nach der Tilgung sind Einträge noch 1 Jahr in Auskünften sichtbar, dürfen aber für Maßnahmen (Ermahnung/Verwarnung/Entziehung) nicht mehr verwendet werden.

