Verkehrsunfallflucht: Wann wird es ernst?

Ein schwerwiegender Irrtum über Verkehrsunfallflucht

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit – beim Einparken touchiert man ein anderes Auto. Kein Schaden zu sehen? Einfach weiterfahren! Viele denken, solche Situationen seien harmlos. Doch was viele nicht wissen: Bereits das Entfernen vom Unfallort, ohne die notwendigen Schritte einzuleiten, erfüllt den Straftatbestand der Verkehrsunfallflucht. In Deutschland werden jährlich zehntausende solcher Fälle gemeldet. Für Betroffene kann dies empfindliche Strafen bedeuten, die weit über Geldbußen hinausgehen. Dieser Beitrag klärt über die juristischen Konsequenzen, häufige Irrtümer und das richtige Verhalten auf.

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Was zählt als Verkehrsunfallflucht?

Definition und Abgrenzung

Laut § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) liegt Verkehrsunfallflucht vor, wenn ein Unfallbeteiligter sich vom Unfallort entfernt, ohne:

  • die Feststellung seiner Personalien und des Unfallhergangs zu ermöglichen,
  • den Geschädigten oder die Polizei zu informieren,
  • oder eine angemessene Zeit am Unfallort zu warten.

Es spielt keine Rolle, ob der Unfall mit einem Pkw, Fahrrad oder sogar einem E-Scooter passiert ist. Verkehrsunfallflucht betrifft alle Verkehrsteilnehmer.

Wie lange muss man warten?

Die sogenannte „angemessene Wartezeit“ hängt von den Umständen ab:

  • Bei Bagatellschäden reicht es, 10 bis 30 Minuten zu warten.
  • dBei größeren Schäden oder in Wohngebieten sollte man mindestens 45 Minuten vor Ort bleiben.
  • In Ausnahmefällen kann das Verlassen des Unfallorts erlaubt sein, z. B. um medizinische Hilfe zu holen.

Bagatellfälle vs. schwere Delikte

Die Höhe des Schadens spielt rechtlich zunächst keine Rolle: Selbst bei einem Kratzer kann der Vorwurf der Fahrerflucht erhoben werden. Anders sieht es bei schweren Unfällen mit Personenschäden aus, die häufig mit zusätzlichen Straftatbeständen wie fahrlässiger Körperverletzung oder unterlassener Hilfeleistung einhergehen.

Warum auch kleine Schäden große Folgen haben können

Ein Beispiel: Sie streifen beim Einparken einen parkenden Wagen und hinterlassen einen Kratzer am Lack. Obwohl es sich um einen vermeintlich kleinen Schaden handelt, beläuft sich die Reparatur auf 1.500 Euro. Entfernen Sie sich, riskieren Sie nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern auch, dass Ihre Versicherung den Schaden nicht übernimmt.

Die rechtlichen Konsequenzen: Strafen und weitere Folgen

Bußgelder und Punkte in Flensburg

Bei Fahrerflucht drohen erhebliche Sanktionen, die sich nach dem Ausmaß des Schadens richten. Typische Strafen sind:

  • Geldstrafen, die in Tagessätzen berechnet werden (z. B. 30 Tagessätze bei einem Schaden von 2.000 Euro),
  • Zwei bis drei Punkte in Flensburg,
  • und in schweren Fällen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Wichtig: Bereits das Entfernen vom Unfallort, bevor die Personalien festgestellt werden konnten, wird geahndet.

Führerscheinentzug und MPU

Besonders gravierend wird es, wenn der Sachschaden die Grenze von 1.300 Euro übersteigt oder Personen verletzt werden. In solchen Fällen kann ein Führerscheinentzug von bis zu sechs Monaten drohen. Zusätzlich wird häufig eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet, bei der die Fahreignung überprüft wird.

Versicherungsrechtliche Konsequenzen

Viele Betroffene unterschätzen die Folgen von Verkehrsunfallflucht für den Versicherungsschutz.

  • Kfz-Haftpflichtversicherung: Diese übernimmt in der Regel zunächst den Schaden am gegnerischen Fahrzeug. Sie kann jedoch Regressansprüche geltend machen, die bis zu 5.000 Euro betragen können.
  • Kaskoversicherung: Bei Fahrerflucht verweigert die Kaskoversicherung oft die Zahlung. Das bedeutet, dass der Schaden am eigenen Fahrzeug komplett selbst getragen werden muss.

Fazit: Neben den strafrechtlichen Konsequenzen können sich die finanziellen Folgen schnell auf mehrere tausend Euro summieren.

So verhält man sich im Ernstfall richtig

Am Unfallort bleiben

Der wichtigste Rat: Bleiben Sie ruhig und verlassen Sie nicht die Unfallstelle. Selbst wenn kein offensichtlicher Schaden erkennbar ist, sollten Fotos gemacht und mögliche Zeugen angesprochen werden. So schützen Sie sich vor späteren Anschuldigungen.

Wenn der Beteiligte nicht auffindbar ist

Ist der Geschädigte nicht vor Ort, informieren Sie die Polizei und melden Sie den Vorfall. Geben Sie Ihren Namen, Ihre Kontaktdaten und den Unfallhergang an. Ein Zettel mit einer Telefonnummer reicht rechtlich nicht aus und wird oft als Flucht gewertet.

Wie man Beweise sichert

Das Sichern von Beweisen kann entscheidend sein, um spätere Vorwürfe zu entkräften. Dazu zählen:

  • Fotos vom Unfallort und den Schäden,
  • Notieren von Kennzeichen,
  • und die Aufnahme von Zeugenaussagen.

Hilfreich: Unfall-Apps bieten Funktionen zur Dokumentation und erleichtern die Meldung.

Mythen und häufige Missverständnisse

„Ich habe keinen Schaden bemerkt – das kann mir niemand vorwerfen.“

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Wer den Unfall nicht bemerkt, gilt in der Regel als unaufmerksam, was im Straßenverkehr nicht akzeptiert wird.

„Ich komme später zurück, das ist erlaubt.“

Ein späteres Zurückkehren ändert nichts daran, dass der Tatbestand der Fahrerflucht erfüllt ist. Wer sich entfernt, auch nur kurzzeitig, riskiert eine Strafanzeige.

„Ich bin Radfahrer, für mich gelten andere Regeln.“

Auch Radfahrer sind nach einem Unfall verpflichtet, ihre Personalien zu hinterlassen. Die Regelungen gelten für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen.

Wie ein Anwalt helfen kann

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Fragen zu Verkehrsunfallflucht: Wann wird es ernst? beantworten Rechtsanwälte Lenhart und Leichthammer

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