Alkoholtest verweigern?
Inhalt des Videos kurz zusammengefasst
Der Atemalkohol-Vortest ist in der Regel freiwillig – die Entscheidung, ob Sie pusten, sollte besonnen erfolgen.
Bei konkretem Verdacht kann eine Blutentnahme angeordnet werden – die Verweigerung des Vortests beendet die Beweissicherung häufig nicht.
Wichtigster erster Schritt: Keine Angaben zur Sache (Trinkmenge, Trinkzeitpunkt), Ablauf dokumentieren, frühzeitig prüfen lassen.
Inhalt
Kurz erklärt: Alkoholtest verweigern – was das im Alltag bedeutet
Das Wort „Alkoholtest“ ist im Alltag mehrdeutig. Meistens ist damit der Atemalkohol-Vortest gemeint – das „Pusten“ in ein Handgerät bei einer Polizeikontrolle. Dieser Vortest ist in der Regel freiwillig und setzt Ihre aktive Mitwirkung voraus. Sie können ihn ablehnen.
Allerdings ist die Verweigerung des Vortests keine Garantie, dass keine Beweissicherung erfolgt. Wenn ein konkreter Verdacht auf Fahruntüchtigkeit besteht, kann die Polizei weitere Maßnahmen ergreifen – insbesondere die Anordnung einer Blutentnahme nach § 81a StPO. Diese Entnahme kann auch ohne Ihre Einwilligung durchgeführt werden.
Für Betroffene in Frankfurt am Main und dem Rhein-Main-Gebiet gilt: Die Entscheidung, ob ein freiwilliger Vortest sinnvoll ist, hängt von der konkreten Situation ab. Wichtiger als die Frage „pusten ja oder nein“ ist aber oft: Machen Sie keine spontanen Angaben zur Sache – insbesondere nicht zur Trinkmenge oder zum Trinkzeitpunkt. Diese Angaben können später gegen Sie verwendet werden.
Transkript / Kernaussagen aus dem Video
„Das kann man ablehnen. Man kann ja nicht gezwungen werden zu pusten. Sollte der Polizeibeamte aber gleichwohl den Verdacht haben, dass man fahruntauglich war, weil man Alkohol getrunken hat, wird man wahrscheinlich gleich mitgenommen zur Blutentnahme, zum Arzt. Möglicherweise hat man die Möglichkeit, sich zu exkulpieren, indem man pustet und das Ergebnis ist unter – dann darf man weiterfahren. Also muss man selber wissen: Macht es Sinn, freiwillig zu pusten, oder ist es besser, sich mitnehmen zu lassen zur Blutentnahme.“
Die Aussage im Video ist zugespitzt formuliert. „Dann darf man weiterfahren“ ist im Alltag häufig richtig, aber keine Garantie. Ein unauffälliger Vortest kann den Verdacht entkräften – rechtlich verbindlich ist er aber nicht. Bei bestehendem Verdacht kann trotzdem eine Blutentnahme angeordnet werden.
Die Kernaussage bleibt richtig: Die Entscheidung, ob ein freiwilliger Vortest sinnvoll ist, hängt von der Situation ab. Es gibt keine pauschale Empfehlung „immer pusten“ oder „immer verweigern“. Entscheidend ist, wie Sie sich im Übrigen verhalten – und vor allem: keine spontanen Angaben zur Sache.
Ausführliche Einordnung
Was bedeutet „Alkoholtest“ in der Kontrolle – und warum das Wort missverständlich ist
Das Wort „Alkoholtest“ wird im Alltag oft undifferenziert verwendet. Tatsächlich gibt es verschiedene Verfahren mit unterschiedlicher rechtlicher Bedeutung: Der Atemalkohol-Vortest mit einem Handgerät ist eine Orientierungsmessung und in der Regel freiwillig. Er ist nicht gerichtsverwertbar im Rechtssinne.
Davon zu unterscheiden ist die beweissichere Atemalkoholmessung mit einem geeichten Gerät unter standardisierten Bedingungen. Diese ist gerichtsverwertbar, aber ebenfalls nur mit aktiver Mitwirkung möglich. Die zuverlässigste und am häufigsten verwendete Methode bei Strafverfahren ist die Blutentnahme.
Die Blutentnahme kann – bei konkretem Verdacht – auch ohne Ihre Einwilligung angeordnet und durchgeführt werden. Die Rechtsgrundlage ist § 81a StPO.
Atemtest (Vortest): freiwillig – aber nicht folgenlos
Der Atemalkohol-Vortest ist das, was die meisten Menschen meinen, wenn sie von „Pusten“ sprechen. Er ist in der Regel freiwillig und kann nicht erzwungen werden. Sie haben das Recht, die Teilnahme abzulehnen.
Allerdings ist die Verweigerung nicht „folgenlos“ in dem Sinne, dass dann nichts passiert. Wenn die Polizei einen konkreten Verdacht auf Fahruntüchtigkeit hat – etwa aufgrund von Ausfallerscheinungen, Geruch oder Fahrverhalten – kann sie weitere Maßnahmen ergreifen. Insbesondere kann eine Blutentnahme angeordnet werden.
Umgekehrt kann ein unauffälliger Vortest den Verdacht entkräften und dazu führen, dass keine weiteren Maßnahmen erfolgen. Das ist aber keine Garantie – bei bestehendem Verdacht kann die Polizei auch nach einem unauffälligen Vortest noch eine Blutentnahme anordnen.
Blutentnahme nach § 81a StPO: wann sie typischerweise ins Spiel kommt
Die Blutentnahme ist die zuverlässigste Methode zur Bestimmung des Alkohol- oder Drogengehalts im Blut. Sie ist in § 81a StPO geregelt und erfordert grundsätzlich eine richterliche Anordnung. Bei Gefahr im Verzug – was bei Alkoholdelikten regelmäßig angenommen wird, da der Alkohol im Körper abgebaut wird – kann auch die Staatsanwaltschaft oder deren Ermittlungspersonen die Anordnung treffen.
Die Blutentnahme wird durch einen Arzt durchgeführt. Die Probe wird anschließend von einem forensischen Labor analysiert. Das Ergebnis – die Blutalkoholkonzentration (BAK) – ist gerichtsverwertbar und bildet in der Regel die Grundlage für die rechtliche Einordnung.
Die Anordnung einer Blutentnahme ist kein Beweis für ein Vergehen – sie ist ein Ermittlungsschritt. Ob und welche Rechtsfolgen sich ergeben, hängt vom Ergebnis und von den weiteren Umständen ab.
OWi oder Strafrecht – warum die Einordnung zählt
Alkohol am Steuer kann je nach Konstellation als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat eingeordnet werden. Diese Einordnung hat erhebliche Auswirkungen auf die Rechtsfolgen. Eine Ordnungswidrigkeit führt zu Bußgeld, Punkten und ggf. Fahrverbot – eine Straftat kann Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis und Sperrfrist nach sich ziehen.
Die Abgrenzung hängt von verschiedenen Faktoren ab: dem gemessenen Wert, dem Vorliegen von Ausfallerscheinungen, der Frage, ob eine Gefährdung oder ein Unfall vorlag, und von der Vorgeschichte des Betroffenen. Eine detaillierte Darstellung finden Sie in unseren Ratgebern zur Trunkenheitsfahrt und zum Alkoholverstoß.
Entscheidend ist: Die Einordnung steht nicht von Anfang an fest. Sie ergibt sich aus dem Ermittlungsergebnis und kann – je nach Aktenlage – im Verfahren noch beeinflusst werden.
Angaben zur Person vs. Angaben zur Sache – typische Fehler
Bei einer Kontrolle müssen Sie Angaben zur Person machen: Name, Adresse, Geburtsdatum. Sie müssen Ihre Dokumente vorzeigen – Führerschein und Fahrzeugpapiere. Diese Pflichten bestehen unabhängig davon, ob ein Verdacht vorliegt.
Angaben zur Sache hingegen müssen Sie nicht machen. Das betrifft insbesondere: Haben Sie Alkohol getrunken? Wie viel? Wann? Wo kommen Sie her? Wo wollen Sie hin? Wann haben Sie zuletzt gegessen? Diese Fragen zielen auf den Tatvorwurf ab – und hier gilt das Schweigerecht.
Der häufigste Fehler: Spontane Angaben zur Trinkmenge oder zum Trinkzeitpunkt. Diese Angaben werden protokolliert und können später gegen Sie verwendet werden. Eine Übersicht zu den relevanten Schwellenwerten finden Sie in unserem Ratgeber zu den Promillegrenzen.
Fahrerlaubnisfolgen & MPU: warum das oft das Hauptthema ist
In der Praxis sind die Fahrerlaubnisfolgen oft gravierender als die Strafe selbst. Wer beruflich auf den Führerschein angewiesen ist, für den steht bei einem Alkoholverdacht viel auf dem Spiel. Je nach Einordnung des Vorfalls können Entziehung der Fahrerlaubnis, Sperrfrist und MPU-Anordnung drohen.
Die MPU wegen Alkohol ist ein eigenständiges Verwaltungsverfahren. Sie wird von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet, wenn Tatsachen die Fahreignung in Frage stellen. Die Schwellenwerte und Anordnungsgründe sind gesetzlich geregelt – aber die Einordnung im Einzelfall hängt von den konkreten Umständen ab.
Entscheidend ist: Straf- oder Bußgeldverfahren einerseits und Fahrerlaubnisverfahren andererseits laufen unabhängig voneinander. Eine Einstellung des Strafverfahrens schützt nicht automatisch vor fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen.
• Betroffener macht freiwillig Angaben zur Trinkmenge – diese werden später im Verfahren gegen ihn verwendet.
• Unauffälliger Vortest, aber Ausfallerscheinungen: Blutentnahme wird trotzdem angeordnet.
Muss ich bei einer Polizeikontrolle pusten?
Was passiert, wenn ich den Atemtest verweigere?
Die Verweigerung des freiwilligen Vortests hat keine unmittelbare Sanktion. Allerdings kann die Polizei bei bestehendem Verdacht auf Fahruntüchtigkeit weitere Maßnahmen ergreifen – insbesondere die Anordnung einer Blutentnahme nach § 81a StPO.
Kann die Polizei eine Blutentnahme erzwingen?
Welche Angaben muss ich bei einer Kontrolle machen?
Kann ein freiwilliger Vortest mir helfen?
Was ist der Unterschied zwischen Vortest und beweissicherer Messung?
Welche Fehler sollte ich bei einer Kontrolle vermeiden?
Drohen mir Fahrerlaubnisfolgen bei einem Alkoholverdacht?
Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?
Kann die Kanzlei LENHART LEICHTHAMMER in Frankfurt am Main helfen?
Warum LENHART LEICHTHAMMER Rechtsanwälte in Frankfurt am Main?
Frankfurt am Main und das Rhein-Main-Gebiet gehören zu den verkehrsreichsten Regionen Deutschlands. Polizeikontrollen – auch Alkoholkontrollen – finden hier häufig statt, insbesondere in Ausgehvierteln wie Sachsenhausen, im Bahnhofsviertel und bei Großveranstaltungen. Für Betroffene in Hessen ist die Nähe zu einer spezialisierten Kanzlei ein praktischer Vorteil.
Die Kanzlei LENHART LEICHTHAMMER Rechtsanwälte hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und verteidigt seit dem Jahr 2000 mit einem klaren Schwerpunkt im Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Fahrerlaubnisrecht. Fachanwalt für Verkehrsrecht Uwe Lenhart ist als Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht tätig und kennt die Praxis der hiesigen Gerichte, Staatsanwaltschaften und Fahrerlaubnisbehörden.
Das Ziel der Kanzlei ist eine verständliche Einordnung des Vorwurfs und ein strukturiertes Vorgehen – von der ersten Einschätzung über die Akteneinsicht bis zur Vertretung gegenüber Behörden und vor Gericht. Die Kanzlei vertritt Mandanten aus Frankfurt am Main, dem Rhein-Main-Gebiet, Hessen und bundesweit.
Sie hatten eine Polizeikontrolle mit Alkoholverdacht? Eine Blutentnahme wurde durchgeführt oder Ihr Führerschein wurde sichergestellt? Wir prüfen die Unterlagen und ordnen den Vorwurf sachlich ein. Eine belastbare Einschätzung ist erst nach Sichtung der Akte möglich.
Kanzlei-Empfehlung
Wenn eine Blutentnahme durchgeführt wurde, der Führerschein sichergestellt wurde oder ein Schreiben kommt: frühzeitig prüfen lassen. Die Aktenlage entscheidet über die weitere Strategie.
„Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Einzelfallberatung.“
– Uwe Lenhart
