Betrunken Fahrrad fahren

Viele denken, Alkohol auf dem Fahrrad ist deutlich harmloser als am Steuer eines Autos. Das stimmt nur teilweise: Ab 1,6 Promille kann eine Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Verkehr vorliegen. Danach drohen Fahrverbot, Mitteilung an die Fahrerlaubnisbehörde, MPU und im Ergebnis auch der Verlust des Führerscheins. Uwe Lenhart von LENHART LEICHTHAMMER Rechtsanwälte erklärt im Video, was wirklich auf dem Spiel steht.

Inhalt des Videos kurz zusammengefasst

Ab ca. 0,3 Promille kann Fahrradfahren strafbar werden, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzukommen – ab 1,6 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit.

Die Fahrerlaubnis wird nicht automatisch durch die Fahrradfahrt entzogen, aber Fahrverbot, Mitteilung an die Behörde und MPU können den Führerschein trotzdem gefährden.

Das gefährliche Missverständnis lautet: ‚Ich war ja nur mit dem Fahrrad unterwegs.‘ Genau das kann trotzdem ein Strafverfahren und am Ende den Führerscheinentzug auslösen.

i 3 Inhalt

Kurz erklärt: Was droht beim betrunkenen Fahrradfahren?

Das Fahrrad ist kein Kraftfahrzeug – deshalb wird die Fahrerlaubnis im Strafverfahren nicht automatisch so behandelt wie bei einer Trunkenheitsfahrt mit dem Auto. Trotzdem kann eine Fahrt mit dem Fahrrad unter Alkoholeinfluss strafbar sein – nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr). Denn ein Fahrrad ist ein Fahrzeug.

Ab ca. 0,3 Promille kann eine Strafbarkeit in Betracht kommen, wenn zusätzlich alkoholbedingte Ausfallerscheinungen auftreten – Schlangenlinien, Gleichgewichtsprobleme, Sturz oder ein Unfall. Ab 1,6 Promille gilt ein Radfahrer regelmäßig als absolut fahruntüchtig; dann reicht der Promillewert allein aus.

Wichtig ist außerdem die Unterscheidung zwischen Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug. Ein Fahrverbot nach § 44 StGB betrifft das Führen von Kraftfahrzeugen (nicht das Fahrradfahren selbst) und kann bis zu sechs Monate betragen. Parallel wird die Fahrerlaubnisbehörde informiert. Ab 1,6 Promille kann sie eine MPU verlangen – und bei negativem Ergebnis die Fahrerlaubnis entziehen.

Transkript / Kernaussagen aus dem Video

„Im Gegensatz zum Führen eines Kraftfahrzeugs kann Ihnen die Fahrerlaubnis nicht unmittelbar deshalb entzogen werden, weil Sie betrunken Fahrrad gefahren sind. Aber: Es können Fahrverbote von bis zu sechs Monaten verhängt werden.

Ab 1,6 Promille macht man sich auf dem Fahrrad regelmäßig strafbar wegen Trunkenheit im Verkehr. Es gibt zwar nicht automatisch die Fahrerlaubnisentziehung wie bei einer Alkoholfahrt mit dem Auto – es kann aber ein Fahrverbot geben.

Außerdem wird die Fahrerlaubnisbehörde über den Vorfall informiert. Diese kann eine MPU anordnen. Bestehen Sie diese nicht oder legen Sie kein positives Gutachten vor, kann Ihnen der Führerschein entzogen werden. Indirekt kann man also auch durch eine Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad den Führerschein für Kraftfahrzeuge verlieren.“

Redaktionelle Einordnung: Das strafrechtliche Fahrverbot nach § 44 StGB betrifft Kraftfahrzeuge – kein allgemeines Radfahrverbot. Die Fahrerlaubnis wird nicht automatisch unmittelbar durch die Fahrradfahrt entzogen. Entscheidend ist das anschließende Fahrerlaubnisverfahren. Ab 1,6 Promille darf die Behörde die Fahreignung prüfen und regelmäßig eine MPU verlangen.

Ausführliche Einordnung: Alkohol auf dem Fahrrad, Fahrverbot und MPU

Warum betrunken Fahrrad fahren eine Straftat sein kann
Wer alkoholisiert Fahrrad fährt, kann sich wegen Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB strafbar machen. § 316 StGB spricht nicht nur von Kraftfahrzeugen, sondern von Fahrzeugen. Deshalb kann auch das Fahrrad erfasst sein. Die Strafbarkeit hängt davon ab, ob der Radfahrer fahruntüchtig war. Ab 1,6 Promille wird absolute Fahruntüchtigkeit angenommen; unterhalb dieser Grenze kommt es auf Ausfallerscheinungen an.

Fahrverbot – was das konkret bedeutet
Bei einer Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr kann das Gericht ein Fahrverbot nach § 44 StGB verhängen. Dieses Fahrverbot betrifft das Führen von Kraftfahrzeugen – nicht das Fahrradfahren selbst. Es dauert zwischen einem und sechs Monaten. Es ist kein Entzug der Fahrerlaubnis: Die Fahrerlaubnis bleibt zunächst bestehen, aber das Führen von Kraftfahrzeugen ist für die Dauer des Verbots untersagt.

MPU wegen Fahrradfahrt – ist das möglich?
Parallel zur strafrechtlichen Verurteilung wird die Fahrerlaubnisbehörde über den Vorfall informiert. Nach § 13 FeV muss die Behörde bei bestimmten Alkoholwerten – insbesondere ab 1,6 Promille – prüfen, ob Zweifel an der Fahreignung bestehen. Dazu kann sie eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) anordnen.

Wenn kein positives Gutachten fristgerecht vorgelegt wird oder die MPU negativ ausfällt, kann die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen. Das ist der typische indirekte Führerscheinverlust nach betrunkenem Fahrradfahren.

Merke
§ 316 StGB gilt für alle Fahrzeuge – also auch für Fahrräder. Die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit liegt beim Rad bei 1,6 Promille (beim Auto bei 1,1 Promille).

Was passiert in einer MPU?

Nicht alle Zweiräder werden gleich behandelt. Pedelecs bis 25 km/h gelten rechtlich regelmäßig als Fahrräder – dort gilt die 1,6-Promille-Grenze. S-Pedelecs (schnelle E-Bikes über 25 km/h) und E-Scooter sind dagegen Kraftfahrzeuge. Dort gelten die strengeren Kfz-Grenzen (ab 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit, und schon ab 0,5 Promille drohen Bußgeld und Punkt).

Unterschied Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug

Wer nach einer Fahrradfahrt von der Polizei kontrolliert wird, sollte korrekte Angaben zur Person machen – Name, Anschrift, Geburtsdatum. Spontane Angaben zur Trinkmenge, Trinkzeit oder Fahrtdauer können jedoch später problematisch sein und sollten vermieden werden.

Details wie Trinkzeit und Trinkende sind entscheidend für die Rückrechnung des Blutalkoholwerts. Wer vorschnell erklärt, er habe „seit drei Stunden nichts mehr getrunken“, liefert der Behörde direkt Rechengröße. Lassen Sie zunächst anwaltlich prüfen, was die Akte enthält.

Wie können Sie sich verteidigen?

Wie beim Schweigerecht bei der Polizei generell gilt: Angaben zur Sache sind freiwillig. Das gilt auch bei betrunkenem Fahrradfahren. Die Behörde muss den Vorwurf – insbesondere den Promillewert und alkoholbedingte Ausfallerscheinungen – durch eigene Beweise belegen. Blutprobe, Polizeibeobachtungen und ärztliche Feststellungen sind die typischen Beweismittel.

Eine vorschnelle Erklärung wie „Ja, ich habe zwei Bier getrunken, aber das war doch schon vor Stunden“ kann genau das liefern, was die Behörde noch braucht. Deshalb: Korrekte Personalien, keine vorschnellen Angaben zur Sache – und schnellstmöglich anwaltliche Hilfe einschalten.

Praxis-Tipp
Wer einen E-Scooter oder ein S-Pedelec fährt, sollte unbedingt beachten: Dort gelten dieselben Alkoholgrenzen wie beim Auto. Die vermeintlich sichere Ausweichoption kann also genauso gefährlich werden.

Ab wie viel Promille ist Fahrradfahren strafbar?
Ab ca. 0,3 Promille kann eine Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Verkehr in Betracht kommen, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzukommen. Dazu zählen etwa Schlangenlinien, Sturz, Unfall oder deutliche Gleichgewichtsprobleme. Ab 1,6 Promille gilt ein Radfahrer regelmäßig als absolut fahruntüchtig.
Gilt auf dem Fahrrad dieselbe Promillegrenze wie beim Auto?
Nein. Beim Auto wird absolute Fahruntüchtigkeit regelmäßig ab 1,1 Promille angenommen. Beim Fahrrad liegt die Grenze regelmäßig bei 1,6 Promille. Unterhalb dieser Grenze kann es trotzdem strafbar werden, wenn Ausfallerscheinungen hinzukommen. Für E-Scooter und S-Pedelecs gelten die strengeren Kfz-Maßstäbe.
Wird mir beim betrunkenen Fahrradfahren sofort der Führerschein entzogen?
Nicht automatisch. Das Fahrrad ist kein Kraftfahrzeug, deshalb läuft die Bewertung anders als bei einer Alkoholfahrt mit dem Auto. Trotzdem kann der Führerschein später gefährdet sein: Die Fahrerlaubnisbehörde kann ab 1,6 Promille eine MPU verlangen. Wird diese nicht bestanden oder nicht vorgelegt, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Kann ich ein Fahrverbot bekommen, obwohl ich nur Fahrrad gefahren bin?
Ja, ein strafrechtliches Fahrverbot nach § 44 StGB kann bei einer Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr in Betracht kommen. Es betrifft das Führen von Kraftfahrzeugen und kann bis zu sechs Monate dauern. Das ist vom Entzug der Fahrerlaubnis zu unterscheiden.
Was bedeutet MPU nach einer Fahrradfahrt?
MPU bedeutet medizinisch-psychologische Untersuchung. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft damit, ob Zweifel an der Fahreignung bestehen. Bei einer Fahrradfahrt mit 1,6 Promille oder mehr kann die Behörde eine MPU verlangen. Entscheidend ist dann, ob der Betroffene Alkohol und das Führen von Kraftfahrzeugen künftig sicher trennen kann.
Was passiert, wenn ich die MPU nicht bestehe?
Wenn die MPU negativ ausfällt oder kein positives Gutachten fristgerecht vorgelegt wird, kann die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen. Dann ist der Führerschein nicht nur vorübergehend weg, sondern die Fahrerlaubnis muss später neu beantragt werden.
Darf ich betrunken mein Fahrrad schieben?
Wer ein Fahrrad nur schiebt, führt es in der Regel nicht als Fahrzeug. Trotzdem kann es bei starker Alkoholisierung zu anderen Risiken kommen, etwa wenn Personen gefährdet werden oder ein Unfall passiert. Sicherer ist es, das Fahrrad stehen zu lassen.
Was gilt beim Pedelec?
Pedelecs bis 25 km/h werden rechtlich regelmäßig wie Fahrräder behandelt – dort gilt die 1,6-Promille-Grenze. S-Pedelecs und E-Scooter sind dagegen Kraftfahrzeuge; dort gelten die strengeren Kfz-Grenzen.
Sollte ich Angaben zur Trinkmenge machen?
Spontane Angaben zur Trinkmenge oder zu Trinkzeiten können später problematisch sein. Sie müssen korrekte Angaben zu Ihrer Person machen, sollten aber keine vorschnellen Angaben zur Sache machen. Gerade bei Alkoholvorwürfen können Details wie Trinkzeit und Rückrechnung entscheidend sein.
Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?
Spätestens bei Anhörungsbogen, Vorladung, Strafbefehl, Blutprobe, 1,6 Promille oder Post von der Fahrerlaubnisbehörde. Dann geht es nicht nur um eine Geldstrafe, sondern möglicherweise um Fahrverbot, MPU und Führerschein.

Warum Frankfurt am Main?

Frankfurt am Main und das Rhein-Main-Gebiet sind stark von Fahrrad- und Pendlerverkehr geprägt. Gerade in der Innenstadt, am Mainufer und auf beliebten Freizeitrouten kommt es immer wieder zu Kontrollen und Unfällen unter Alkoholeinfluss. Die Zuständigkeit für das Fahrerlaubnisrecht liegt beim Straßenverkehrsamt Frankfurt. LENHART LEICHTHAMMER Rechtsanwälte ist als auf Verkehrs- und Strafrecht spezialisierte Kanzlei in Frankfurt am Main tätig und kennt die lokale Behördenpraxis.

Warum LENHART LEICHTHAMMER Rechtsanwälte?

LENHART LEICHTHAMMER Rechtsanwälte ist in Frankfurt am Main auf Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht und Fahrerlaubnisrecht spezialisiert. Betrunken Fahrradfahren liegt genau an der Schnittstelle dieser drei Gebiete. Wir prüfen Aktenlage, Blutalkoholgutachten, Fahreridentifizierung, MPU-Anforderungen und Verteidigungsstrategien.

Ob Einspruch gegen den Strafbefehl, Begleitung im Fahrerlaubnisverfahren oder MPU-Vorbereitung: Eine frühzeitige anwaltliche Einschaltung kann den Unterschied machen.

Praxis-Tipp: Betrunken Fahrrad gefahren? Jetzt Akteneinsicht prüfen lassen.

„Bevor Sie vorschnell zahlen oder schweigen – lassen Sie prüfen, was wirklich vorliegt. Wir helfen Ihnen bei der Einschätzung Ihrer Situation.“

– Uwe Lenhart