Fahreignungsregister Wiederholungstäter
Inhalt des Videos kurz zusammengefasst
Schon ein alter Eintrag im Fahreignungsregister macht Sie zum Wiederholungstäter – damit können höhere Bußgelder und Fahrverbote drohen.
Punkte werden nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem erfasst; bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen (§ 4 StVG). Behörden machen bei der Berechnung immer wieder Fehler.
Ein erfahrener Verkehrsanwalt kann die Punkteeintragungen prüfen, Fehler aufdecken und so unter Umständen den Führerschein retten.
Inhalt
Kurz erklärt: Ersttäter, Wiederholungstäter – was bedeutet das?
Im Fahreignungsregister (FAER) werden Punkte für Verkehrsverstöße erfasst. Wer noch keinen Eintrag hat, gilt bei seiner ersten Auffälligkeit als „Ersttäter“. Bereits ein früherer Punkt genügt jedoch, um bei späteren Ordnungswidrigkeiten nicht mehr als Ersttäter zu gelten. Das kann zu höheren Bußgeldern und Fahrverboten führen, selbst wenn der neue Verstoß für sich allein beim Erstverstoß keine Fahrverbotsmaßnahme ausgelöst hätte.
Das Fahreignungs-Bewertungssystem (§ 4 StVG) sieht vor, dass ab 8 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird. Zwischenzeitliche Punkteabbau-Möglichkeiten bestehen durch Tilgung nach bestimmten Fristen oder durch freiwillige Fahreignungsseminare. Wichtig: Tilgungsfristen beginnen nur, wenn keine neuen Eintragungen erfolgen. Deshalb „vermehren“ sich Punkte schnell, wenn man wiederholt auffällig wird.
Im Ordnungswidrigkeitenverfahren wird die persönliche Punktehistorie berücksichtigt. Wer als Wiederholungstäter gilt, muss damit rechnen, dass Behörden strenger vorgehen, um Wiederholungen zu verhindern. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig zu prüfen, ob der Punktestand korrekt ist, ob Tilgungsfristen eingehalten wurden und ob der neue Bescheid gerechtfertigt ist.
Transkript / Kernaussagen aus dem Video
„Immer dann, wenn im Fahreignungsregister bereits Verstöße erfasst sind, ist man kein Ersttäter mehr, sondern Wiederholungstäter. Dann werden Geldbußen erhöht, Fahrverbote verhängt, die bei erstmaliger Begehung möglicherweise nicht angefallen wären. Insofern gilt einmal mehr: Jeder Verstoß muss verhindert werden, wehre den Anfängen. Punkte vermehren sich und bei acht Punkten ist Schluss – bei acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Aber Achtung: Wenn die Behörde dich auffordert, den Führerschein abzugeben, lass es auf jeden Fall überprüfen. Denn gerade bei der Berechnung des Punktestandes werden sehr oft Fehler gemacht, die ein versierter Verkehrsanwalt aufdecken kann und dir so den Führerschein rettet.“
Im Video betont Uwe Lenhart die hohe Bedeutung der Punktestände. Ein alter Eintrag macht den Unterschied zwischen Erst- und Wiederholungstäter. Bei Wiederholungstätern können Geldbußen erhöht und Fahrverbote verhängt werden. Außerdem weist er darauf hin, dass Behörden bei der Punkteberechnung Fehler machen können und empfiehlt, Bescheide und Punkte von einem Anwalt prüfen zu lassen.
Was bedeutet Wiederholungstäter – und warum jede Eintragung zählt?
Schon ein einziger Punkt im FAER ändert die Bewertung künftiger Verstöße. Bei einer erneuten Geschwindigkeitsüberschreitung oder einem anderen Verkehrsdelikt wird man nicht mehr wie ein Ersttäter behandelt. Das bedeutet: Die Bußgeldbehörde kann den Regelsatz erhöhen oder eine Fahrverbotsmaßnahme anordnen, die beim ersten Mal vielleicht noch nicht verhängt worden wäre. Hintergrund: Der Gesetzgeber will verhindern, dass Wiederholungstäter ihr Verhalten fortsetzen.
Hinzu kommt, dass Punkte „in der Wartezeit“ nicht immer automatisch tilgen. Wer innerhalb der Tilgungsfrist einen neuen Verstoß begeht, unterbricht den Lauf und prolongiert die Frist. Gerade deshalb ist es wichtig, jeden Verstoß ernst zu nehmen und nicht abzutun. „Wehret den Anfängen“ – das meint: lieber einen Punkt durch Einspruch oder rechtzeitige Tilgung verhindern als später mit einem höheren Gesamtpunktestand konfrontiert sein.
Bußgeldbescheid & Punkte – warum sich Nachprüfung oft lohnt
Nach einem Verkehrsverstoß erfolgt häufig ein Bußgeldbescheid. Neben der Geldbuße wird im Fahreignungsregister ein Punkt eingetragen, wenn es sich um eine „schwere“ Ordnungswidrigkeit handelt. Oft entstehen Fragen: Stimmt der Punktestand? Sind alle Punkte noch relevant? Wurden Tilgungsfristen berücksichtigt? Ist die Behörde vielleicht von falschen Daten ausgegangen?
Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann sinnvoll sein, wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit haben. Auf der Seite Bußgeldbescheid/Einspruch finden Sie Hinweise dazu, warum Akteneinsicht und eine genaue Prüfung der Messung, des Fahrer-Nachweises und des Punktestands wichtig sind. Besonders wenn ein altes Delikt schon vorliegt, lohnt sich eine Nachprüfung, weil sonst aus einem eigentlich geringfügigen Verstoß ein Fahrverbot oder eine hohe Geldbuße werden kann.
Führerschein, Fahreignung und Punkteabbau
Das Fahreignungs-Bewertungssystem kennt einen klaren Schwellenwert: Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen (§ 4 StVG). Ab 4 Punkten wird eine Ermahnung ausgesprochen, ab 6 Punkten eine Verwarnung. Gleichzeitig gibt es Möglichkeiten, Punkte abzubauen: z. B. durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar (§ 4 Abs. 8 StVG), allerdings nur bis zu einem bestimmten Punktestand und nicht mehrfach hintereinander.
Bei Wiederholungstätern kann der Weg zur 8-Punkte-Grenze schneller erreicht sein. Deshalb sollte man nicht nur auf das einzelne Bußgeld schauen, sondern auf die Gesamtpunktelage. Das Fahrerlaubnisrecht ist komplex: Neben der Tilgung und dem Punkteabbau können auch medizinisch-psychologische Untersuchungen (MPU) gefordert werden. Ein fachkundiger Anwalt kann helfen, den Punktestand korrekt zu ermitteln, Tilgungsfristen zu berechnen und Strategien für eine Fahrerlaubniserhaltung zu entwickeln.
Fehler in der Punkteberechnung – warum Behörden irren können
Punkte werden vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg verwaltet. Die Behörde erfasst die Punkte aufgrund der Meldungen der Gerichte und Bußgeldstellen. Dabei können Fehler passieren: Eintragungen werden zu spät gelöscht, Tilgungsfristen werden falsch berechnet oder Punkte werden doppelt gezählt. Auch bei der Übermittlung von Daten zwischen Behörden kommt es zu Fehlern.
Ein erfahrener Verkehrsanwalt kann Ihren Punktestand beim KBA anfordern, die Tilgungsfristen und die Punktezählung prüfen und etwaige Fehler aufdecken. In einigen Fällen können dadurch Punkte gelöscht oder reduziert werden. Bei drohendem Fahrerlaubnisentzug oder behördlicher Aufforderung zur Abgabe des Führerscheins ist eine solche Prüfung besonders wichtig. Manchmal lässt sich so der Entzug vermeiden oder hinauszögern.
Fahrverbot vs. Fahrerlaubnisentzug – der Unterschied
Viele verwechseln das Fahrverbot mit der Entziehung der Fahrerlaubnis. Ein Fahrverbot ist eine zeitlich begrenzte Untersagung, Kraftfahrzeuge zu führen. Nach Ablauf des Verbots erhält man den Führerschein zurück, sofern keine weiteren Maßnahmen greifen. Die Entziehung der Fahrerlaubnis bedeutet hingegen, dass die Fahrerlaubnis erlischt; eine Neuerteilung ist erst nach Ablauf einer Sperrfrist möglich. Ab 8 Punkten ist die Entziehung vorgeschrieben. Ein Fahrverbot kann aber bereits bei geringeren Punkteständen angeordnet werden – gerade wenn man Wiederholungstäter ist.
Wann bin ich kein Ersttäter mehr?
Wie lange bleiben Punkte im Fahreignungsregister?
Was passiert bei 8 Punkten?
Kann ich Punkte abbauen?
Können Bußgeldbescheide fehlerhaft sein?
Was passiert, wenn die Behörde meinen Führerschein abgibt?
Ist eine rechtliche Prüfung teuer?
Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?
Warum machen Behörden Fehler?
Gilt das alles auch für andere Verkehrsverstöße (Rotlicht, Abstand, Alkohol)?
Warum Lenhart Leichthammer Rechtsanwälte in Frankfurt am Main?
Lenhart Leichthammer Rechtsanwälte sitzt in Frankfurt am Main und ist auf Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Fahrerlaubnisrecht spezialisiert. Wir kennen die Besonderheiten des Fahreignungsregisters, die Tilgungsfristen und die Fehlerquellen bei der Punkteverwaltung. Wir prüfen Ihre Bescheide, Ihren Punktestand und erarbeiten eine Strategie, um unberechtigte Punkte zu löschen oder verhältnismäßige Lösungen zu finden. Gerade im Rhein-Main-Gebiet, wo Kontrollhäufigkeit und Verkehrsbelastung hoch sind, ist eine fachkundige Beratung entscheidend.
Wenn Ihnen ein höheres Bußgeld, ein Fahrverbot oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis droht, weil Sie angeblich Wiederholungstäter sind, sollten Sie Ihren Punktestand prüfen lassen. Diese Seite informiert allgemein; eine belastbare Einschätzung ist regelmäßig erst nach Sichtung der Unterlagen und der Akte möglich.
– Uwe Lenhart
