Koks, Alkohol, Polizeikontrolle

Wer mit Alkohol oder Drogen am Steuer erwischt wird, steht vor drängenden Fragen: Droht ein Strafverfahren oder „nur“ ein Bußgeld? Verliere ich meinen Führerschein? Was ist mit der MPU? Rechtsanwalt Uwe Lenhart von LENHART LEICHTHAMMER Rechtsanwälte in Frankfurt am Main ordnet die wichtigsten Punkte ein und erklärt, worauf Betroffene achten sollten.

Inhalt des Videos kurz zusammengefasst

Nicht jeder Verstoß ist gleich eine Straftat – die rechtliche Einordnung (OWi oder Strafrecht) hängt vom Einzelfall ab.

Verfahrensfehler wie fehlende Belehrung oder Mängel bei der Blutentnahme können die Verwertbarkeit von Beweismitteln beeinflussen.

Die Folgen für die Fahrerlaubnis – Fahrverbot oder Entziehung – sind oft das zentrale Problem für Betroffene.

Für die Wiedererteilung können Nachweise wie MPU oder Abstinenznachweise erforderlich sein; die Anforderungen variieren je nach Konstellation.

Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung kann helfen, Fehler zu vermeiden und die eigenen Rechte zu wahren.

i 3 Inhalt

Kurz erklärt: Alkohol oder Drogen am Steuer in Frankfurt am Main

Wer unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln ein Fahrzeug führt, muss mit unterschiedlichen Konsequenzen rechnen. Die rechtliche Einordnung reicht von der Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG bis hin zur Straftat nach §§ 316, 315c StGB. Entscheidend ist dabei unter anderem, ob eine Fahruntüchtigkeit vorlag und ob es zu einer konkreten Gefährdung kam.

Für Betroffene ist die Unterscheidung zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat von erheblicher Bedeutung: Im Bußgeldverfahren drohen Geldbuße, Punkte und Fahrverbot; im Strafverfahren können Geldstrafe oder Freiheitsstrafe sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Gericht hinzukommen. Eine frühzeitige Einordnung ist daher wichtig, um die möglichen Folgen realistisch einschätzen zu können.

Häufig sind die Fahrerlaubnisfolgen das zentrale Problem: Selbst wenn das eigentliche Verfahren glimpflich ausgeht, kann die Fahrerlaubnisbehörde eigenständig Maßnahmen ergreifen – etwa die Anordnung einer MPU oder die Entziehung der Fahrerlaubnis aus verwaltungsrechtlichen Gründen. Für Mandanten in Frankfurt am Main, dem Rhein-Main-Gebiet und Hessen bietet die Kanzlei LENHART LEICHTHAMMER Rechtsanwälte eine individuelle Prüfung und Beratung.

Transkript / Kernaussagen aus dem Video

„Zaubern kann ich auch nicht. Manchmal kann man nichts bewirken. Aber die Justiz macht auch Fehler. Wir überprüfen: Ist der Betroffene belehrt worden? Ist das Ergebnis verwertbar? Wie hoch soll das Ergebnis sein? Und vor allem: Wenn die Fahrerlaubnis weg ist, wie kommt man an eine neue Fahrerlaubnis? Ist ein Abstinenznachweis erforderlich? Muss eine MPU gemacht werden? All diese Dinge wissen wir. Wir haben eine entsprechende Handlungsanleitung. Insofern kann es sich hier sehr wohl lohnen, einen Anwalt zu beauftragen. Wer davon betroffen ist, soll sich melden. Wir überprüfen das.“

Mit „Zaubern kann ich auch nicht“ und „Manchmal kann man nichts bewirken“ spricht Rechtsanwalt Uwe Lenhart eine wichtige Realität an: Nicht jeder Fall lässt sich „reparieren“. Dennoch lohnt sich die anwaltliche Prüfung, denn auch die Justiz macht Fehler. Die systematische Überprüfung von Belehrung, Beweismitteln und Verfahrensablauf kann im Einzelfall entscheidend sein – ebenso wie die strategische Planung für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

Ausführliche Einordnung

Erste Schritte nach einer Kontrolle oder einem behördlichen Schreiben

Wer bei einer Verkehrskontrolle mit Alkohol oder Drogen am Steuer auffällt oder ein behördliches Schreiben erhält, sollte zunächst Ruhe bewahren. Wichtig ist, alle Unterlagen zu sichern – inklusive Umschlag mit Poststempel – und das Zugangsdatum zu notieren.

Betroffene sollten ihre Rolle klären: Sind sie als Betroffener (im Ordnungswidrigkeitenverfahren) oder als Beschuldigter (im Strafverfahren) angeschrieben? Diese Unterscheidung hat Auswirkungen auf die Rechte und das weitere Vorgehen.

Vor allem gilt: Keine vorschnellen Angaben zur Sache machen. Das Schweigerecht steht jedem zu. Angaben, die einmal gemacht wurden, können im Verfahren verwendet werden. Eine anwaltliche Beratung vor der ersten Stellungnahme kann helfen, Fehler zu vermeiden.

Ordnungswidrigkeit oder Straftat – die rechtliche Einordnung

Die rechtliche Bewertung von Alkohol oder Drogen am Steuer hängt von verschiedenen Faktoren ab. § 24a StVG erfasst das Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss bestimmter Substanzen als Ordnungswidrigkeit – hier genügt bereits das Erreichen eines bestimmten Wertes, ohne dass eine konkrete Fahruntüchtigkeit nachgewiesen werden muss.

§§ 316 und 315c StGB hingegen setzen eine Fahruntüchtigkeit voraus. § 316 StGB erfasst die Trunkenheit im Verkehr, § 315c StGB die Gefährdung des Straßenverkehrs – letzterer verlangt zusätzlich eine konkrete Gefährdung von Leib, Leben oder fremden Sachen von bedeutendem Wert.

Die Abgrenzung zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat hat erhebliche Auswirkungen auf die möglichen Rechtsfolgen. Im Strafverfahren droht neben der Strafe auch die Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Gericht – eine wesentlich einschneidendere Folge als ein zeitlich begrenztes Fahrverbot.

Beweise und Verwertbarkeit – was Anwälte prüfen

Ein zentraler Ansatzpunkt der Verteidigung ist die Prüfung der Beweismittel. Bei Alkohol- und Drogendelikten im Straßenverkehr spielen insbesondere Atemalkoholmessungen und Blutproben eine entscheidende Rolle.

§ 81a StPO regelt die Voraussetzungen für körperliche Untersuchungen und damit auch für die Blutentnahme. Die Vorschrift legt fest, wer zur Anordnung befugt ist und unter welchen Umständen eine Blutprobe entnommen werden darf. Verstöße gegen diese Voraussetzungen können im Einzelfall die Verwertbarkeit des Ergebnisses beeinträchtigen.

Weitere Prüfungspunkte sind: Wurde der Betroffene ordnungsgemäß belehrt? Ist die Mess- oder Probenkette lückenlos dokumentiert? Gibt es Anhaltspunkte für Fehler bei der Durchführung? Die Antworten auf diese Fragen können für den Ausgang des Verfahrens entscheidend sein.

Merke
Die Prüfung der Verwertbarkeit ist kein „Trick“, um sich einer berechtigten Sanktion zu entziehen, sondern die Wahrnehmung rechtsstaatlicher Garantien. Fehlerhafte Beweismittel dürfen nicht zu Lasten des Betroffenen verwendet werden.

Fahrerlaubnisfolgen – Fahrverbot oder Entziehung

Für viele Betroffene sind die Folgen für die Fahrerlaubnis das zentrale Problem. Hier ist zwischen dem Fahrverbot und der Entziehung der Fahrerlaubnis zu unterscheiden.

Ein Fahrverbot ist zeitlich begrenzt und wird typischerweise im Bußgeldverfahren verhängt. Nach Ablauf der Frist darf man wieder fahren, ohne einen neuen Führerschein beantragen zu müssen. Der Führerschein wird für die Dauer des Verbots in amtliche Verwahrung genommen.

Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist wesentlich einschneidender: Die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen erlischt vollständig. Das Gericht setzt eine Sperrfrist fest, vor deren Ablauf keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Danach muss die Wiedererteilung beantragt werden – oft verbunden mit Auflagen.

Zusätzlich zur strafgerichtlichen Entscheidung kann die Fahrerlaubnisbehörde eigenständig verwaltungsrechtliche Maßnahmen ergreifen – etwa die Anordnung einer MPU oder die Entziehung aus Eignungsgründen nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Wiedererteilung der Fahrerlaubnis – typische Schritte und Anforderungen

Ist die Fahrerlaubnis entzogen worden, beginnt nach Ablauf der Sperrfrist der Weg zur Wiedererteilung. Der Antrag wird bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt, die prüft, ob die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben ist.

Je nach Konstellation kann die Behörde nach §§ 13, 14 FeV verschiedene Nachweise verlangen. Anlage 4 zur FeV enthält Regelungen zu Eignungsmängeln bei Alkohol- und Drogenabhängigkeit sowie bei Missbrauch. Typische Anforderungen können sein: ein ärztliches Gutachten, eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) oder Abstinenznachweise über einen bestimmten Zeitraum.

Die konkreten Anforderungen richten sich nach den Umständen des Einzelfalls – etwa nach der Art und Schwere des Verstoßes, etwaigen Vorbelastungen und den Erkenntnissen aus einer Begutachtung. Eine pauschale Aussage, was im Einzelfall verlangt wird, ist nicht möglich.

Cannabis und Medikamente – Besonderheiten

Mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes wurde ein THC-Grenzwert für das Führen von Kraftfahrzeugen gesetzlich festgelegt. Die Neuregelung betrifft sowohl die Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG als auch Fragen der Fahreignung im Verwaltungsverfahren.

Für Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren gelten nach § 24c StVG besondere Regelungen – hier ist bereits jeder nachweisbare Konsum relevant.

Auch Medikamente können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Wer unter dem Einfluss von Arzneimitteln fährt, die die Fahrtüchtigkeit beeinflussen, kann sich unter Umständen strafbar machen – auch wenn das Medikament ärztlich verordnet wurde. Entscheidend ist die konkrete Auswirkung auf die Fahrtüchtigkeit im Einzelfall.

Was Anwälte typischerweise prüfen

Die anwaltliche Prüfung bei Alkohol- oder Drogendelikten im Straßenverkehr umfasst typischerweise mehrere Bereiche. Nach Einholung der Ermittlungsakte werden zunächst die formellen Voraussetzungen geprüft: Belehrung, Anordnungskompetenz bei der Blutentnahme, Dokumentation des Verfahrensablaufs.

Sodann werden die Beweismittel kritisch gewürdigt: Ist die Mess- oder Probenkette lückenlos? Gibt es Anhaltspunkte für Fehler bei der Durchführung? Sind die Ergebnisse plausibel und nachvollziehbar?

Schließlich wird die Strategie für beide Verfahrensstränge entwickelt: Wie kann das Straf- oder Bußgeldverfahren bestmöglich geführt werden? Und wie lässt sich die Fahrerlaubnis sichern oder – falls eine Entziehung unvermeidlich ist – die Wiedererteilung optimal vorbereiten?

Praxis-Tipp
Bewahren Sie alle Unterlagen auf, notieren Sie den Ablauf der Kontrolle so genau wie möglich (Uhrzeit, beteiligte Personen, gesprochene Worte) und machen Sie keine Angaben zur Sache, bevor Sie anwaltlich beraten wurden. Diese Informationen können für die Verteidigung wertvoll sein.

Ist Alkohol oder Drogen am Steuer immer eine Straftat?
Nein, nicht zwingend. Die rechtliche Einordnung hängt von verschiedenen Faktoren ab – unter anderem davon, ob eine Fahruntüchtigkeit vorlag und ob es zu einer konkreten Gefährdung kam. Bei bestimmten Konstellationen liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG vor, bei anderen kann eine Straftat nach §§ 316, 315c StGB gegeben sein. Eine pauschale Aussage ist nicht möglich; entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls.
Was ist der Unterschied zwischen Bußgeldverfahren und Strafverfahren?
Im Bußgeldverfahren geht es um Ordnungswidrigkeiten – die Sanktionen umfassen Geldbuße, Punkte und gegebenenfalls Fahrverbot. Im Strafverfahren werden Straftaten verfolgt; hier drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Gericht. Die Unterscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die möglichen Rechtsfolgen und das weitere Vorgehen.
Welche Rolle spielt § 81a StPO bei der Blutprobe?
§ 81a StPO regelt die körperliche Untersuchung und damit auch die Blutentnahme im Strafverfahren. Die Vorschrift legt fest, unter welchen Voraussetzungen eine Blutprobe angeordnet werden darf und wer zur Anordnung befugt ist. Verstöße gegen diese Voraussetzungen können im Einzelfall die Verwertbarkeit des Ergebnisses in Frage stellen – dies ist ein typischer Prüfungspunkt für die Verteidigung.
Worauf kommt es bei der Verwertbarkeit von Beweismitteln an?
Die Verwertbarkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab: Wurde der Betroffene ordnungsgemäß belehrt? Wurde die Blutprobe oder Messung korrekt durchgeführt und dokumentiert? Lagen die Voraussetzungen für die Anordnung vor? Fehler in diesen Bereichen können dazu führen, dass ein Beweismittel im Verfahren nicht oder nur eingeschränkt verwendet werden darf.
Was bedeutet Entziehung der Fahrerlaubnis im Vergleich zum Fahrverbot?
Ein Fahrverbot ist zeitlich begrenzt; nach Ablauf darf man wieder fahren, ohne einen neuen Führerschein zu beantragen. Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis hingegen verliert man die Berechtigung vollständig und muss nach Ablauf einer Sperrfrist die Wiedererteilung beantragen – oft verbunden mit Auflagen wie einem ärztlichen Gutachten oder einer MPU.
Wie läuft eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ab?
Nach Ablauf der Sperrfrist kann ein Antrag auf Wiedererteilung bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. Die Behörde prüft, ob die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben ist. Je nach Konstellation können verschiedene Nachweise verlangt werden – etwa ein ärztliches Gutachten, eine MPU oder Abstinenznachweise. Die konkreten Anforderungen richten sich nach den Umständen des Einzelfalls.
Wann kann eine MPU oder ein ärztliches Gutachten verlangt werden?
Die Fahrerlaubnisbehörde kann nach §§ 13, 14 FeV in Verbindung mit Anlage 4 FeV bei bestimmten Eignungszweifeln die Vorlage eines ärztlichen oder medizinisch-psychologischen Gutachtens verlangen. Typische Anlässe sind wiederholte oder schwerwiegende Verstöße im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen. Die genauen Voraussetzungen sind gesetzlich geregelt und werden im Einzelfall geprüft.
Sind Abstinenznachweise immer erforderlich?
Nein, nicht in jedem Fall. Ob und in welchem Umfang Abstinenznachweise verlangt werden, hängt von der konkreten Konstellation ab – etwa von der Art des Verstoßes, der Vorgeschichte und den Feststellungen der Begutachtung. In manchen Fällen kann auch ein kontrollierter Konsum ausreichend sein. Eine pauschale Aussage ist nicht möglich; die Anforderungen werden individuell festgelegt.
Was gilt bei Cannabis seit der Gesetzesänderung?
Mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes wurde ein THC-Grenzwert für das Führen von Kraftfahrzeugen gesetzlich festgelegt. Die Neuregelung betrifft sowohl die Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG als auch die Frage der Fahreignung. Die genauen Auswirkungen im Einzelfall – insbesondere bei der Wiedererteilung – sollten fachkundig geprüft werden.
Wann sollte ich anwaltliche Hilfe suchen?
Eine anwaltliche Beratung empfiehlt sich, sobald Sie mit einem Vorwurf im Bereich Alkohol oder Drogen am Steuer konfrontiert werden – sei es durch eine Kontrolle, einen Anhörungsbogen oder ein behördliches Schreiben. Gerade bevor Sie Angaben zur Sache machen oder Fristen ablaufen, kann eine frühzeitige Prüfung helfen, Fehler zu vermeiden und die eigenen Rechte zu wahren.

Warum Lenhart Leichthammer Rechtsanwälte in Frankfurt am Main?

LENHART LEICHTHAMMER Rechtsanwälte mit Sitz in Frankfurt am Main haben ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Verkehrsrecht, Strafrecht und Fahrerlaubnisrecht. Rechtsanwalt Uwe Lenhart ist als Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht tätig und wird regelmäßig von überregionalen Medien zu aktuellen verkehrsrechtlichen Themen befragt.

Die Kanzlei vertritt Mandanten aus Frankfurt am Main, dem Rhein-Main-Gebiet, Hessen und bundesweit. Der Fokus liegt auf der individuellen Prüfung jedes Falls – von der ersten Akteneinsicht über die Entwicklung einer Verteidigungsstrategie bis zur Begleitung im Wiedererteilungsverfahren.

Wir geben keine pauschalen Erfolgsversprechen. Was wir bieten: eine gründliche Prüfung der Sach- und Rechtslage, klare Kommunikation und eine realistische Einschätzung der Optionen. Denn nicht jeder Fall lässt sich „retten“ – aber viele Betroffene verschenken Chancen, weil sie ihre Rechte nicht kennen oder zu spät reagieren.

Praxis-Tipp

„Verteidigung beginnt oft mit dem richtigen ersten Schritt: Ruhe bewahren, Unterlagen prüfen lassen, erst dann entscheiden.“

– Uwe Lenhart