Punkte in Flensburg übertragen – rechtliche Einordnung

Wer Punkte im Fahreignungsregister loswerden möchte, stößt im Internet auf Angebote zum sogenannten „Punktehandel“. Doch was rechtlich dahintersteckt, welche Risiken bestehen und welche Gesetzesänderungen geplant sind, erklärt Rechtsanwalt Uwe Lenhart von LENHART LEICHTHAMMER Rechtsanwälte in Frankfurt am Main in diesem Video-Ratgeber.

Inhalt des Videos kurz zusammengefasst

Eine legale „Übertragung“ von Punkten gibt es nicht – Punkte werden der Person zugeordnet, die den Verstoß begangen hat.

Sogenannter „Punktehandel“ beschreibt Modelle, bei denen Dritte fälschlich als Fahrer benannt werden – mit rechtlichen Risiken für alle Beteiligten.

Der Gesetzgeber plant, solche Praktiken künftig ausdrücklich unter Strafe zu stellen.

Rechtsanwalt Uwe Lenhart ordnet die aktuelle Diskussion und die geplanten Änderungen sachlich ein.

i 3 Inhalt

Kurz erklärt: Punkte in Flensburg übertragen – geht das überhaupt?

Immer wieder tauchen im Internet Angebote auf, die versprechen, Punkte im Fahreignungsregister „loszuwerden“ oder an Dritte zu „übertragen“. Rechtlich gesehen gibt es jedoch keine Möglichkeit, Punkte legal auf eine andere Person zu übertragen. Das Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg ordnet Punkte stets der Person zu, die den Verstoß tatsächlich begangen hat.

Was umgangssprachlich als „Punktehandel“ bezeichnet wird, meint in der Regel folgendes Modell: Eine dritte Person – oft gegen Bezahlung – gibt sich gegenüber der Bußgeldbehörde als Fahrer aus, obwohl sie zum Zeitpunkt des Verstoßes gar nicht am Steuer saß. Diese Praxis bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone und kann für alle Beteiligten erhebliche Konsequenzen haben. Der Gesetzgeber hat angekündigt, solche Modelle künftig ausdrücklich unter Strafe zu stellen.

Für Betroffene in Frankfurt am Main und dem Rhein-Main-Gebiet, die einen Anhörungsbogen erhalten haben oder unsicher sind, wie sie reagieren sollen, empfiehlt sich eine frühzeitige anwaltliche Prüfung – nicht um Verstöße zu vertuschen, sondern um die eigenen Rechte zu kennen und Fehler zu vermeiden.

Transkript / Kernaussagen aus dem Video

„Wer Punkte in Flensburg loswerden will, kann sie wegen einer rechtlichen Grauzone an Bekannte oder Dienstleister übertragen. Das soll jetzt unter Strafe gestellt werden. Deutschlands bekanntester Verkehrsanwalt Uwe Lenhart hält das im ZDF heute für lächerlich. Selbst in der Begründung zum Gesetz steht drin, dass man bundesweit zwei Anbieter, zwei bundesweit gefunden hat. Und man geht davon aus, dass pro Bundesland eine zweistellige Zahl an Punktübernehmern sich bereit erklären. Also das ist einfach lächerlich. Dennoch, der Gesetzentwurf steht, das Geschäft mit den Punkten könnte schon bald vorbei sein.“

In diesem Ausschnitt wird die aktuelle Gesetzesdiskussion thematisiert. Rechtsanwalt Uwe Lenhart ordnet den Gesetzentwurf aus seiner fachlichen Sicht ein und verweist auf die in der Gesetzesbegründung genannten Zahlen. Unabhängig von der Bewertung der Verhältnismäßigkeit bleibt festzuhalten: Der Gesetzentwurf existiert und könnte die rechtliche Lage für alle Beteiligten an solchen Modellen deutlich verändern.

Ausführliche Einordnung

Was bedeutet „Punkte übertragen“ tatsächlich?

Zunächst ist klarzustellen: Eine legale Übertragung von Punkten im Fahreignungsregister gibt es nicht. Punkte werden immer der Person zugeordnet, die den Verkehrsverstoß begangen hat. Das Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) dokumentiert Verstöße personenbezogen.

Was im Volksmund als „Punkte übertragen“ bezeichnet wird, meint in Wirklichkeit die falsche Fahrerbenennung: Der tatsächliche Fahrer wird nicht angegeben, stattdessen wird eine andere Person – häufig gegen Entgelt – als Fahrer benannt. Diese Person erklärt sich bereit, den Verstoß „auf sich zu nehmen“, obwohl sie zum Zeitpunkt des Vorfalls gar nicht gefahren ist.

Es handelt sich also nicht um einen Rechtsakt der Übertragung, sondern um falsche Angaben gegenüber einer Behörde. Die Unterscheidung ist rechtlich bedeutsam.

Warum ist das rechtlich riskant?

Die falsche Benennung eines Fahrers kann verschiedene rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Je nach Konstellation kommen unterschiedliche Vorwürfe in Betracht – sowohl für denjenigen, der falsche Angaben macht, als auch für denjenigen, der sich fälschlich als Fahrer ausgibt.

Bereits nach geltendem Recht können solche Handlungen unter Umständen als strafbar angesehen werden – etwa wenn sie mit weiteren Umständen zusammentreffen oder wenn Dritte zu Unrecht belastet werden. Die genaue rechtliche Bewertung hängt vom Einzelfall ab.

Wichtig ist: Diese Seite soll keine Anleitung geben, wie solche Modelle „funktionieren“. Vielmehr geht es darum, auf die rechtlichen Risiken hinzuweisen und deutlich zu machen, dass vermeintlich einfache Lösungen erhebliche Folgen haben können.

Merke
Falsche Angaben gegenüber Behörden können strafrechtliche Konsequenzen haben. Wer sich auf sogenannte „Punktehandel“-Modelle einlässt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern unter Umständen auch ein Strafverfahren.

Woher kommt die Diskussion um die „Grauzone“ und „Vollzugslücke“?

Die Begriffe „Grauzone“ und „Vollzugslücke“ beschreiben ein praktisches Problem der Verkehrsüberwachung: Bei vielen Verstößen – etwa bei stationären Blitzern – ist auf dem Foto nicht immer eindeutig erkennbar, wer tatsächlich gefahren ist. Die Behörde ist dann auf die Mitwirkung des Fahrzeughalters angewiesen.

Der Halter ist jedoch nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten. Er kann schweigen oder einen anderen Fahrer benennen. Wenn diese Angaben nicht überprüft werden können – oder der benannte Fahrer den Verstoß „übernimmt“ – kann der tatsächliche Fahrer unter Umständen unbehelligt bleiben. Diese Konstellation wird als „Vollzugslücke“ bezeichnet.

Genau hier setzen die sogenannten „Punktehandel“-Dienste an: Sie vermitteln Personen, die sich – meist gegen Bezahlung – bereit erklären, als Fahrer benannt zu werden. Diese Praxis ist der Anlass für die aktuelle Gesetzesdiskussion.

Geplante Gesetzesänderungen: Was soll sich ändern?

Der Gesetzgeber hat einen Entwurf vorgelegt, der das sogenannte „Punkteübernehmen“ künftig ausdrücklich unter Strafe stellen soll. Ziel ist es, sowohl die Anbieter solcher Dienste als auch die Nutzer zu erfassen. Die geplante Regelung soll die bisherige „Grauzone“ schließen und eine klare Rechtsgrundlage für die Verfolgung schaffen.

Der Entwurf befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren. Endgültige Regelungen und deren genaue Ausgestaltung stehen noch aus. Klar ist jedoch die Zielrichtung: Das Geschäftsmodell „Punktehandel“ soll unterbunden werden.

Für Betroffene bedeutet das: Was heute möglicherweise noch in einer Grauzone liegt, könnte künftig eindeutig strafbar sein. Eine frühzeitige Orientierung über die Rechtslage ist daher sinnvoll.

Merke
Falsche Angaben gegenüber Behörden können strafrechtliche Konsequenzen haben. Wer sich auf sogenannte „Punktehandel“-Modelle einlässt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern unter Umständen auch ein Strafverfahren.

Was sollten Betroffene bei Anhörungsbogen oder Behördenpost tun?

Wer einen Anhörungsbogen oder ein Schreiben der Bußgeldbehörde erhält, sollte zunächst Ruhe bewahren. Es bestehen verschiedene Rechte, darunter das Schweigerecht. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten.

Wichtig ist: Falsche Angaben können rechtliche Konsequenzen haben. Wer unsicher ist, wie er reagieren soll, sollte den Bogen nicht vorschnell ausfüllen, sondern zunächst prüfen lassen, welche Optionen bestehen. Eine anwaltliche Beratung kann helfen, die Situation einzuordnen und Fehler zu vermeiden.

Bei der Prüfung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle: der konkrete Vorwurf, die Beweislage, mögliche Fristen und die individuelle Situation des Betroffenen.

Praxis-Tipp
Bewahren Sie alle Unterlagen auf (inklusive Umschlag mit Poststempel), notieren Sie das Zugangsdatum und füllen Sie den Anhörungsbogen nicht vorschnell aus. Lassen Sie zunächst prüfen, welche Optionen Sie haben – das Schweigerecht steht Ihnen zu.

Legale Möglichkeiten rund um den Punktestand

Es gibt durchaus legale Wege, den Punktestand zu beeinflussen oder zumindest einen Überblick zu behalten. Zunächst tilgen sich Punkte nach Ablauf bestimmter Fristen automatisch – je nach Schwere des Verstoßes gelten unterschiedliche Tilgungsfristen.

Darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar zu einem Punkteabzug führen. Diese Möglichkeit besteht allerdings nur einmal innerhalb eines bestimmten Zeitraums und nur bis zu einem gewissen Punktestand. Die genauen Voraussetzungen sollten im Einzelfall geprüft werden.

Außerdem kann jeder beim Kraftfahrt-Bundesamt eine Auskunft über den eigenen Punktestand beantragen. Diese Selbstauskunft ist kostenlos und kann online beantragt werden.

Hinweis
Die Selbstauskunft beim KBA verschafft Klarheit über den aktuellen Punktestand. Sie ist kostenlos und kann online unter kba.de beantragt werden. Ob ein Fahreignungsseminar im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Kann man Punkte legal übertragen?
Nein. Eine legale Übertragung von Punkten im Fahreignungsregister gibt es nicht. Punkte werden der Person zugeordnet, die den Verstoß begangen hat. Wenn jemand anderes fälschlich als Fahrer benannt wird, handelt es sich nicht um eine ‚Übertragung‘, sondern um eine falsche Angabe gegenüber der Behörde – mit möglichen rechtlichen Konsequenzen für alle Beteiligten.
Was ist mit 'Punktehandel' gemeint?
Der Begriff ‚Punktehandel‘ beschreibt umgangssprachlich Modelle, bei denen Dritte gegen Entgelt als Fahrer benannt werden, obwohl sie den Verstoß nicht begangen haben. Diese Praxis bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone und kann je nach Konstellation strafrechtliche Konsequenzen haben. Der Gesetzgeber plant, solche Modelle künftig ausdrücklich unter Strafe zu stellen.
Ist Punktehandel strafbar?
Die strafrechtliche Bewertung hängt vom Einzelfall ab. Bereits nach geltendem Recht können falsche Angaben gegenüber Behörden oder die Belastung Dritter rechtliche Folgen haben. Mit der geplanten Gesetzesänderung soll die Strafbarkeit solcher Modelle ausdrücklich geregelt werden. Eine pauschale Aussage ist nicht möglich – entscheidend sind die konkreten Umstände.
Was darf ich im Anhörungsbogen angeben?
Im Anhörungsbogen sind wahrheitsgemäße Angaben gefordert. Sie haben jedoch ein Schweigerecht und sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten. Falsche Angaben können rechtliche Konsequenzen haben. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie reagieren sollen, empfiehlt sich eine Prüfung durch einen Rechtsanwalt, bevor Sie den Bogen ausfüllen oder zurücksenden.
Welche Rolle spielt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)?
Das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg führt das Fahreignungsregister, in dem Punkte erfasst werden. Das KBA vergibt keine Punkte selbst, sondern registriert die von Behörden und Gerichten gemeldeten Eintragungen. Über den eigenen Punktestand kann man beim KBA eine Auskunft beantragen.
Gibt es legale Möglichkeiten, den Punktestand zu senken?
Ja. Punkte tilgen sich nach Ablauf bestimmter Fristen automatisch. Darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar zu einem Punkteabzug führen – allerdings nur einmal innerhalb eines bestimmten Zeitraums und nur bis zu einem gewissen Punktestand. Die genauen Voraussetzungen sollten im Einzelfall geprüft werden.
Was bedeutet 'Vollzugslücke' in diesem Zusammenhang?
Mit ‚Vollzugslücke‘ wird beschrieben, dass die Behörden bei bestimmten Verstößen (z. B. Blitzerfoto ohne erkennbaren Fahrer) auf die Mitwirkung des Halters angewiesen sind. Verweigert dieser die Angabe oder benennt einen Dritten, kann die Verfolgung erschwert sein. Diese Lücke ist Gegenstand der aktuellen Gesetzesdiskussion.
Was plant der Gesetzgeber konkret?
Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, das sogenannte ‚Punkteübernehmen‘ künftig ausdrücklich unter Strafe zu stellen. Ziel ist es, sowohl die Anbieter solcher Dienste als auch die Nutzer zu erfassen. Der Entwurf befindet sich im Gesetzgebungsverfahren – endgültige Regelungen stehen noch aus.
Ab wann sollte ich einen Anwalt einschalten?
Eine anwaltliche Beratung empfiehlt sich, sobald Sie Post von der Bußgeldbehörde oder Polizei erhalten und unsicher sind, wie Sie reagieren sollen. Insbesondere vor Ausfüllen eines Anhörungsbogens oder bei Vorwürfen im Zusammenhang mit Fahrerbenennung kann eine frühzeitige Prüfung sinnvoll sein, um Fehler zu vermeiden.
Warum ist das Thema gerade aktuell?
Die Diskussion um Punktehandel hat durch mediale Berichterstattung und den laufenden Gesetzentwurf an Aufmerksamkeit gewonnen. Rechtsanwalt Uwe Lenhart hat sich in verschiedenen Medien zu dem Thema geäußert. Die geplanten Änderungen könnten die rechtliche Bewertung solcher Modelle deutlich verschärfen.

Warum LENHART LEICHTHAMMER Rechtsanwälte in Frankfurt am Main?

LENHART LEICHTHAMMER Rechtsanwälte mit Sitz in Frankfurt am Main beraten und vertreten Mandanten in Fragen des Verkehrsrechts, Strafrechts und Fahrerlaubnisrechts. Rechtsanwalt Uwe Lenhart ist als Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht tätig und wird regelmäßig von überregionalen Medien zu aktuellen verkehrsrechtlichen Themen befragt.

Die Kanzlei vertritt Mandanten aus Frankfurt am Main, dem Rhein-Main-Gebiet, Hessen und bundesweit. Der Schwerpunkt liegt auf der individuellen Prüfung jedes Falls – von der ersten Einschätzung über die Akteneinsicht bis zur Vertretung gegenüber Behörden und vor Gericht.

Gerade bei Themen wie Anhörungsbogen, Bußgeldverfahren oder Fragen rund um das Fahreignungsregister ist eine frühzeitige anwaltliche Begleitung oft sinnvoll, um die eigenen Rechte zu wahren und Fehler zu vermeiden.

Praxis-Tipp

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Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Einzelfallberatung.