Verteidigung im Verkehrsrecht in Frankfurt am Main – Kurzvorstellung

Ich bin Uwe Lenhart, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht. Bei Lenhart Leichthammer Rechtsanwälte konzentrieren wir uns ausschließlich auf die Verteidigung in Verkehrsstrafverfahren, Ordnungswidrigkeiten und im Fahrerlaubnisrecht. Diese Spezialisierung verfolgen wir seit dem Jahr 2000 – mit Standort in Frankfurt am Main.

Inhalt des Videos kurz zusammengefasst

Spezialisierung: Wir verteidigen ausschließlich in Verkehrs- und Fahrerlaubnisverfahren.
Schwerpunkte: Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeiten, Fahrerlaubnisrecht – aus einer Hand gedacht.
Erfahrung: Tätigkeit in diesen Bereichen seit dem Jahr 2000, Kanzleisitz Frankfurt am Main.

i 3 Inhalt

Kurz erklärt: Verteidigung im Verkehrsrecht in Frankfurt am Main

Verfahren im Straßenverkehr wirken oft „klein“ – bis plötzlich Post von Polizei, Bußgeldstelle oder Staatsanwaltschaft kommt. Dann geht es nicht nur um eine schnelle Erklärung, sondern um die Frage, wie Sie sich rechtlich korrekt verhalten und welche nächsten Schritte sinnvoll sind. Je nach Vorwurf können unterschiedliche Regeln aus dem Strafrecht, dem Ordnungswidrigkeitenrecht und dem Fahrerlaubnisrecht zusammenwirken. Genau deshalb ist eine Verteidigung häufig mehr als ein einzelner Schriftsatz: Es geht um Struktur, Kommunikation mit Behörden und eine Strategie, die die möglichen Folgen insgesamt im Blick behält.

Transkript / Kernaussagen aus dem Video

„Ich bin Uwe Lenhart, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht. Wir beschäftigen uns ausschließlich mit der Verteidigung in Verkehrsstrafsachen, Ordnungswidrigkeiten und Fahrerlaubnisrecht – und das seit dem Jahr 2000.“

Im Folgenden finden Sie die Inhalte aus dem Video ausführlicher eingeordnet – verständlich erklärt und mit Blick auf die typischen Fragen, die in der Praxis immer wieder auftreten.

Ausführliche Einordnung

Worum geht es in Verkehrsverfahren typischerweise?

Viele Mandantinnen und Mandanten kommen zu uns, weil eine Situation im Straßenverkehr plötzlich „formal“ wird: eine Kontrolle, ein Unfallgeschehen, ein Vorwurf im Zusammenhang mit dem Fahrverhalten oder ein Schreiben der Behörde. In solchen Verfahren geht es häufig um mehr als das Ereignis selbst. Entscheidend ist, welche Tatsachen am Ende nachweisbar sind, wie Aussagen und Unterlagen gewertet werden und welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben können. Das gilt sowohl im Verkehrsstrafrecht (StGB/StPO) als auch im Ordnungswidrigkeitenrecht (StVG/StVO) und im Fahrerlaubnisrecht (FeV).

Warum Spezialisierung und frühe Verteidigung wichtig sein können

Verkehrsrechtliche Verfahren haben oft eine besondere Dynamik: Aussagen werden früh protokolliert, Unterlagen laufen zwischen verschiedenen Stellen, und aus einem Vorgang können mehrere Verfahrensstränge entstehen – etwa parallel ein Bußgeldverfahren und eine fahrerlaubnisrechtliche Prüfung. In der Verteidigung kommt es deshalb darauf an, nicht nur auf ein einzelnes Schreiben zu reagieren, sondern die Lage als Ganzes zu erfassen: Was ist der genaue Vorwurf? Welche Unterlagen und Beweismittel liegen vor? Welche Schritte sind jetzt sinnvoll – und welche können die eigene Position unbeabsichtigt schwächen?

Merke
Häufig ist entscheidend, was tatsächlich aktenkundig ist. Erst auf dieser Grundlage lässt sich beurteilen, ob und wie eine Stellungnahme sinnvoll ist.

Unsere Schwerpunkte – aus einer Hand gedacht

Lenhart Leichthammer Rechtsanwälte arbeitet mit einem klaren Schwerpunkt: der Verteidigung in Verkehrsstrafverfahren, Ordnungswidrigkeiten und im Fahrerlaubnisrecht. Diese Bereiche stehen in der Praxis häufig in einem Zusammenhang. Ein Vorwurf kann strafrechtliche Fragen aufwerfen und zugleich fahrerlaubnisrechtliche Auswirkungen haben. Ziel ist deshalb ein strukturiertes Vorgehen, das den gesamten Vorgang im Blick behält und die Kommunikation mit den zuständigen Stellen konsistent führt.

Was Sie nach Post von Behörden grundsätzlich beachten sollten

Wenn ein Anhörungsbogen, eine Vorladung oder ein Ermittlungs- bzw. Bußgeldschreiben eintrifft, entsteht schnell Druck. Wichtig ist, die Situation zuerst zu ordnen: Worum geht es genau? Wer ist Absender? Welche Informationen liegen der Behörde offenbar vor? Häufig ist es sinnvoll, zunächst Unterlagen zu sichern (Schreiben, Zustellumschlag, Notizen zum Ablauf) und die weitere Kommunikation erst nach einer geordneten Prüfung der Unterlagen zu führen. Das gilt insbesondere, wenn der Vorwurf strafrechtlichen Charakter haben kann oder wenn die Fahrerlaubnis betroffen sein könnte.

Praxis-Tipp
Bewahren Sie Ruhe und sammeln Sie Unterlagen. Notieren Sie zeitnah den Ablauf in Stichpunkten – ohne zu spekulieren.
Lassen Sie anschließend prüfen, welche Schritte sinnvoll sind.

Muss ich bei Polizei oder Behörde Angaben machen?
Ob Sie Angaben machen, hängt vom Verfahren und Ihrer Rolle ab. Im Strafverfahren gilt: Sie müssen sich grundsätzlich nicht selbst belasten; Schweigen kann ein wichtiger Schutz sein. In vielen Konstellationen ist es sinnvoll, erst nach anwaltlicher Prüfung der Unterlagen zu entscheiden, ob und wie man sich äußert.
Was ist der Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat im Straßenverkehr?
Ordnungswidrigkeiten werden typischerweise als Bußgeldverfahren geführt, Straftaten als Strafverfahren. Welche Einordnung zutrifft, hängt vom konkreten Vorwurf und den Umständen ab. Wichtig ist, dass sich Abläufe und Folgen unterscheiden können – und dass parallel auch fahrerlaubnisrechtliche Aspekte relevant werden können.
Was bedeutet „Fahrerlaubnisrecht" in der Praxis?
Fahrerlaubnisrecht betrifft Fragen rund um die Eignung zum Führen von Fahrzeugen und behördliche Maßnahmen nach der FeV. Das kann sich an Vorfälle im Straßenverkehr anschließen oder aus behördlichen Prüfungen ergeben. Welche Anforderungen und Schritte im Einzelfall gelten, sollte anhand der konkreten Schreiben geprüft werden.
Warum sollte ich frühzeitig anwaltlich sprechen?
Frühzeitig bedeutet: bevor durch unüberlegte Kommunikation Fakten „festgeschrieben“ werden. In vielen Verfahren kommt es darauf an, was dokumentiert ist und wie es rechtlich bewertet wird. Eine frühe Einordnung kann helfen, Fehler zu vermeiden und eine passende Strategie zu entwickeln.
Bekomme ich Akteneinsicht?
Akteneinsicht ist im Regelfall ein zentrales Mittel der Verteidigung. In vielen Verfahren erfolgt Akteneinsicht über die anwaltliche Vertretung. Erst wenn klar ist, was in der Akte steht, lässt sich häufig zuverlässig beurteilen, ob und wie eine Einlassung sinnvoll ist.
Was bedeutet „ausschließlich Verteidigung"?
Das heißt: Wir übernehmen keine allgemeine „Rundumberatung“, sondern konzentrieren uns konsequent auf die Verteidigung, wenn ein Vorwurf im Raum steht oder ein Verfahren läuft. Diese Spezialisierung sorgt für klare Abläufe und einen Fokus auf die praktische Verteidigungsarbeit.
Warum ist Frankfurt am Main / Rhein-Main für Mandantinnen und Mandanten relevant?
Frankfurt am Main ist ein Verkehrsknotenpunkt – entsprechend häufig sind verkehrsrechtliche Verfahren in der Region. Für viele ist außerdem wichtig, eine Kanzlei vor Ort zu haben: erreichbar, mit klaren Kommunikationswegen und der Möglichkeit, Dinge strukturiert und zügig zu klären.
Welche Gesetze spielen im Verkehrsbereich typischerweise eine Rolle?
Je nach Vorwurf können insbesondere StGB und StPO (Strafrecht/Strafverfahren) sowie StVG und StVO (Straßenverkehrsrecht) relevant sein. Im Fahrerlaubnisrecht ist häufig die FeV bedeutsam. Welche Normen entscheidend sind, hängt immer vom konkreten Sachverhalt ab.

Warum Lenhart Leichthammer Rechtsanwälte in Frankfurt am Main?

Unsere Kanzlei sitzt in Frankfurt am Main – im Herzen der Rhein-Main-Region. Gerade hier treffen viele verkehrsrechtliche Themen aufeinander: Pendelverkehr, Autobahnanbindungen, Innenstadtverkehr, Kontrollen und komplexe Verkehrslagen. Für Sie bedeutet der Standort vor allem eines: gute Erreichbarkeit und klare Kommunikationswege. Gleichzeitig zählt nicht nur Nähe, sondern Spezialisierung. Wir beschäftigen uns ausschließlich mit der Verteidigung in Verkehrsstrafverfahren, Ordnungswidrigkeiten und im Fahrerlaubnisrecht – und das seit dem Jahr 2000. Unser Ziel ist eine strukturierte, nachvollziehbare Verteidigung, die Ihre Situation verständlich einordnet und die nächsten Schritte sauber aufsetzt.

Praxis-Tipp

„Verteidigung beginnt oft mit dem richtigen ersten Schritt: Ruhe bewahren, Unterlagen prüfen lassen, erst dann entscheiden.“

– Uwe Lenhart