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Ratgeber: Warum ein Rechtsanwalt wichtig ist!

Vom Tempo-Teufel zum Verteidiger: „Warum ein Rechtsanwalt wichtig ist, wenn es um Verkehrsverstöße geht.“

Die Rolle des Rechtsanwalts bei Verkehrsverstößen

Uwe Lenhart RechtsanwaltEin Verstoß gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung kann weitreichende Konsequenzen haben. Oft drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote, die nicht nur finanzielle Belastungen darstellen, sondern auch die Mobilität und berufliche Existenz gefährden können. In solchen Fällen ist ein erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht unerlässlich. Er versteht es nicht nur, die Rechtslage genau zu analysieren, sondern auch, die individuelle Situation des Mandanten zu berücksichtigen. Wir von LENHART LEICHTHAMMER Rechtsanwälte können effektiv Strategien entwickeln, um die Folgen des Verkehrsverstoßes zu minimieren. Dies beinhaltet die Prüfung des Bußgeldbescheids, die Beratung über die Erfolgschancen eines Einspruchs und die Vertretung vor Gericht. Unsere Expertise als Fachanwälte für Verkehrsrecht kann entscheidend sein, um eine gerechte Lösung zu finden und ungerechtfertigte Strafen abzuwenden.

Überprüfung der Messung

Die Überprüfung der Messung spielt eine zentrale Rolle in der Verteidigung bei Verkehrsverstößen. Oft sind die eingesetzten Messgeräte fehleranfällig oder veraltet, was zu inkorrekten Ergebnissen führen kann. Wir als Rechtsanwälte haben die Möglichkeit, Akteneinsicht zu nehmen und die Messung mit Hilfe eines Sachverständigen zu überprüfen. Er prüft, ob die Messung den Herstelleranleitungen, den Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung und den Anforderungen der Rechtsprechung entspricht. In Fällen, in denen eine Videoaufnahme die Grundlage des Verstoßes bildet, kann der Anwalt eine Überprüfung auf Messfehler initiieren. Dieses Vorgehen kann nicht nur zur Aufdeckung von Fehlern in der Messung führen, sondern bietet auch die Möglichkeit, das Verfahren in die Länge zu ziehen und gegebenenfalls eine Verjährung zu erreichen. Bei Zweifeln an der Messung ist es ratsam, einen Sachverständigen zu beauftragen, dessen Kosten oft von einer Verkehrsrechtschutzversicherung übernommen werden.

Verschiedene Arten von Messgeräten

Es gibt eine Vielzahl von Messgeräten, die sich in ihrer Funktionsweise erheblich voneinander unterscheiden. Dazu gehören Lasermessgeräte mit oder ohne Fotodokumentation, Fahrbahnsensormessgeräte, Radarmessgeräte, Lichtschrankenmessgeräte und Videosysteme. Diese Geräte können sowohl stationär als auch mobil eingesetzt werden. Bei einer Messung vor Ort ist es hilfreich, wenn der Betroffene eine Skizze des Tatorts anfertigt und Fotos von der Örtlichkeit macht. Informationen über Beschilderung, Abstand der Schilder zur Messstelle, Standort des Messgeräts und des Anhalte Kommandos sind im weiteren Verfahrensverlauf oft von großer Bedeutung.

Standardisierte Messverfahren

Die Rechtsprechung hat unter dem Stichwort „standardisiertes Messverfahren“ bestimmte Erleichterungen für Gerichte geschaffen. Bei solchen Verfahren muss der Tatrichter in seinem Urteil lediglich das Messverfahren, den Toleranzabzug und das vorwerfbare Messergebnis angeben. Als standardisierte Messverfahren gelten unter anderem Lasermessungen, Radarmessungen, stationäre Geschwindigkeitsmessgeräte und Videogeschwindigkeitsmessungen. Auch wenn diese Verfahren als standardisiert gelten, müssen mögliche Fehlerquellen berücksichtigt werden, insbesondere wenn konkrete Anhaltspunkte für Fehler bei der Messung vorliegen.

Überprüfungspunkte bei der Messung

Um Fehler bei der Messung zu identifizieren, sind verschiedene Aspekte zu prüfen. Dazu zählen die Fotodokumentation des Verstoßes, das Messprotokoll, die Messskizze, die ordnungsgemäße Beschilderung an der Messstelle, Eich- und Wartungsunterlagen zum Messgerät sowie die Schulungsbescheinigung des Mess- und Auswertbeamten. Nicht jede Bußgeldstelle ist bereit, alle diese Messunterlagen offenzulegen, weshalb eine vollständige Überprüfung oft nur im gerichtlichen Verfahren möglich ist. Werden Einwände gegen die Messung vorgebracht, kann das Gericht einen Sachverständigen beauftragen, dessen Kosten der Betroffene möglicherweise tragen muss.

Eichschein und Schulung des Messbeamten

Jedes Messgerät unterliegt einer Eichpflicht, um die Messsicherheit zu gewährleisten. Das Gerät muss durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt zur Eichung zugelassen sein. Eine Messung mit einem nicht oder nicht mehr gültig geeichten Messgerät darf nicht durchgeführt werden. Darüber hinaus muss der Messbeamte entsprechend geschult sein. Die Überprüfung der Schulungsnachweise der Messbeamten kann entscheidend sein, um die Rechtmäßigkeit der Messung zu bewerten.

Messprotokoll und Messtests

Das Messprotokoll enthält alle wichtigen Informationen zur Messung. Es muss überprüft werden, ob die Angaben im Protokoll mit den Vorgaben der Bedienungsanleitung übereinstimmen. Vor und teilweise auch nach der Messung müssen Messgeräte Funktionstests durchlaufen, die im Protokoll dokumentiert sein sollten. In der gerichtlichen Hauptverhandlung kann der Messbeamte zu diesen Tests befragt werden.

Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren und Schätzen

Neben den technischen Messverfahren gibt es auch die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren und Schätzen. Bei der Messung durch Nachfahren muss die Messstrecke ausreichend lang und der Abstand zum gemessenen Fahrzeug konstant sein. Bei der Geschwindigkeitsschätzung durch Polizisten müssen diese erfahren in der Verkehrsüberwachung sein und die Schätzung muss durch weitere Umstände gestützt werden.

Insgesamt ist es wichtig zu verstehen, dass jeder Verkehrsverstoß individuell betrachtet werden muss. Wir als Fachanwälte für Verkehrsrecht können in diesen Fällen nicht nur rechtlichen Beistand leisten, sondern auch auf eine umfassende Überprüfung der Umstände drängen, um die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten.