Ordnungswidrig­keitenrecht

Auch wenn es sich bei Ordnungswidrigkeiten um geringfügige Verletzungen von Rechtsregeln der Straßenverkehrsordnung ohne Strafrechtsanwendung handelt, kann hier juristische Vertretung vonnöten sein. Um der zunehmenden Anzahl an Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen für den Straßenverkehr in Deutschland und der Europäischen Union fachlich gerecht zu werden, bilden wir uns ständig fort und sind auf dem aktuellsten Gesetzesstand. Somit können wir Sie bei Ordnungswidrigkeitsfällen kompetent beraten und vertreten.

 

Unsere Leistungen im Ordnungswidrigkeiten:

  • Bußgeldbescheid
  • Anhörung
  • Zeugenfragebogen
  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Rotlichtverstoß
  • Alkoholverstoß
  • Drogenverstoß
  • Telefonieren am Steuer
  • Abstandsverstoß
  • Halterverfahren