Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
Wir beraten und vertreten Sie in allen Fällen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Ob bei einer Hausdurchsuchung wegen Bestechung oder Bestechlichkeit, einer Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung oder Geldwäsche – wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Nachfolgend finden Sie einige Leistungen, die wir im Rahmen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts für Sie anbieten.
Unsere Leistungen im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht:
- Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr
- Vorteilsgewährung, Bestechung, Bestechung im geschäftlichen Verkehr
- Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen
- Insolvenzstraftaten (Insolvenzverschleppung, Bankrott, Verletzung der Buchführungspflicht, Gläubiger- und Schuldnerbegünstigung, Lieferanten- und Kreditbetrug, Untreu, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und Sozialabgaben)
- Falsche Angaben, unrichtige Darstellung und Verletzung der Berichtspflicht gemäß Aktiengesetz und GmbH-Gesetz
- Illegale Beschäftigung und Leistungsmissbrauch
- Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte
- Einziehung und Verfall
- Kapitalanlagebetrug
- Insiderhandel
- Betrug
- Unterschlagung
- Urkundenfälschung
- Steuerhinterziehung, strafbefreiende Selbstanzeige
- Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr verbotener Gegenstände (Bannbruch)
- Gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel
- Steuerhehlerei
- Wertzeichenfälschung
- Steuerverkürzung
- Umsatzsteuerstraftaten
- Schwarzgeld
- Geldwäsche
- Nicht erklärte Kapitaleinkünfte im Ausland
- Verjährung von Steuerdelikten
- Verhalten bei Durchsuchungen im Rahmen von Steuerfahndungen