Fahrerlaubnisrecht

Neben Fragen der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, der Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder der Auflage zur Führung eines Fahrtenbuches beziehen sich Problemstellungen im Fahrerlaubnisrecht häufig auf den Entzug des Führerscheins oder auf einen Eintrag in das Fahreignungsregister, die sog. Verkehrssünder-Kartei in Flensburg. In letzter Konsequenz besteht hier oftmals die Gefahr eines Entzugs der Fahrerlaubnis, für deren Vermeidung wir uns durchsetzungsstark einsetzen. Auch bei der Durchführung einer bereits angeordneten medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) oder dem Bestreben, eine bereits entzogene Fahrerlaubnis zurückzuerlangen, stehen wir Ihnen mit unserer verkehrsrechtlichen Fachexpertise und langjährigen Erfahrung kompetent zur Seite.

 

Unsere Leistungen im Fahrerlaubnisrecht:

  • Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU)
  • Anordnung einer verkehrsmedizinischen Untersuchung
  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Neuerteilung der Fahrerlaubnis
  • Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis
  • Schriftliche Verwarnung nach dem Punktsystem
  • Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches
  • Heranziehung zur Zahlung von Abschleppkosten