Uwe Lenhart

Uwe Lenhart Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Mitgliedschaft Focus

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht


Werdegang

  • 1995 – Erste juristische Staatsprüfung
  • 1996 bis 1998 – Absolvierung des juristischen Vorbereitungsdienstes im Bezirk des Landgerichts Darmstadt
  • 1998 – Zweite juristische Staatsprüfung
  • 2005 – Verleihung des Titels „Fachanwalt für Strafrecht“
  • 2005 – Verleihung des Titels „Fachanwalt für Verkehrsrecht“

Neben einem Praktikum bei dem Frankfurter Rechtsanwalt und Notar Eckart C. Hild war Uwe Lenhart in der anwaltlichen Allgemeinpraxis mit Schwerpunkt Verkehrsrecht von Rechtsanwalt und Notar Stephan Sauer, Frankfurt am Main, tätig.

Nach Zulassung zur Rechtsanwaltschaft durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main und Eintragung in die Rechtsanwaltsliste bei dem Amtsgericht und dem Landgericht Frankfurt am Main übt Uwe Lenhart die Anwaltstätigkeit in eigener Kanzlei auf den ausschließlichen Tätigkeitsgebieten Verkehrsstrafrecht einschließlich Ordnungswidrigkeiten- und Fahrerlaubnisrecht sowie Wirtschafts- und Steuerstrafrecht seit dem Januar 2000 aus.

Nach Einführung der weiteren Fachanwaltsbezeichnung für das Verkehrsrecht zum 01.07.2005 hat die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main Uwe Lenhart aufgrund seiner Fachkompetenz in ihren Vorprüfungsausschuss berufen. Die Vorprüfungsausschüsse haben die Aufgabe, zu prüfen, ob die von dem Antrag stellenden Rechtsanwalt vorgelegten Unterlagen geeignet sind, den Nachweis über die besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen für den Erwerb der Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht zu erbringen.

Mitgliedschaften

Uwe Lenhart ist Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Strafrechtund Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, den Deutschen Strafverteidigern e.V. und der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger e.V.