Philip Wulf Leichthammer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Werdegang
- 2002 – Erste juristische Staatsprüfung
- 2003 und 2004 – Absolvierung des juristischen Vorbereitungsdienstes im Bezirk des Landgerichts Frankfurt am Main
- 2005 – Zweite juristische Staatsprüfung
- 2009 – Verleihung des Titels „Fachanwalt für Strafrecht“
Innerhalb der strafrechtlich orientierten Ausbildung erfolgte die Ausbildung unter anderem bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, Abteilung für Wirtschaftskriminalität.
Nach Zulassung zur Rechtsanwaltschaft durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main und Eintragung in die Rechtsanwaltsliste bei dem Amtsgericht und dem Landgericht Frankfurt am Main ist Philip Wulf Leichthammer als Rechtsanwalt seit August 2005 tätig. Er beschäftigt sich ausschließlich mit den Bereichen Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeiten- und Fahrerlaubnisrecht sowie Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.
Mitgliedschaften
Philip Wulf Leichthammer ist Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Strafrecht und Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereinsund der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger e.V.