Verkehrsstrafrecht

 

Unter das Verkehrsstrafrecht fallen Delikte der Trunkenheit am Steuer (Alkohol, Drogen), des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (“Fahrerflucht”), der Gefährdung des Straßenverkehrs sowie der fahrlässigen Körperverletzung und Tötung im Straßenverkehr, in denen die Polizei oder die Staatsanwaltschaft ermittelt oder in denen bereits Anklage gegen Sie erhoben wurde. Neben dem Entzug der Fahrerlaubnis drohen im Kontext dieser Straftaten empfindliche Geld- oder gar Freiheitsstrafen.

Die schnelle Kontaktaufnahme zu einem Anwalt und das Vermeiden jeglicher Aussage ohne Beisein Ihres Anwalts sind daher dringend zu berücksichtigen, sobald Sie mit dem Vorwurf eines strafrechtlich relevanten Vergehens im Straßenverkehr konfrontiert werden. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir als Fachanwälte für das Straf- und Verkehrsrecht umgehend eine wirkungsvolle Verteidigungsstrategie mit dem Ziel, einen Freispruch oder eine möglichst geringe Strafe zu erwirken.

 

Unsere Leistungen im Verkehrsstrafrecht:

  • Trunkenheitsfahrt
  • Fahrt unter Drogeneinwirkung
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Straßenverkehrsgefährdung
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr
  • Fahrlässige Körperverletzung und Tötung im
  • Straßenverkehr
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots
  • Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz